- Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): BERG und E-RechVO Berlin
- Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat
- Portal: Nachnutzung der OZG-RE (= "Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform" des Bundes)
- Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload
- Ausnahmen oder Wertgrenzen: keine
- Lieferantenverpflichtung: Keine Lieferantenverpflichtung
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