• Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): HmbERechG und HmbERechVO
  • Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat
  • Portal: Zentraler E-Rechnungseingang Hamburg
  • Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload
  • Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für Bar- und Sofortzahlungen, bei unzumutbarer Härte, geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten und Direktaufträge
  • Lieferantenverpflichtung: Lieferantenverpflichtung seit dem 1.1.2022

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