- Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): HmbERechG und HmbERechVO
- Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat
- Portal: Zentraler E-Rechnungseingang Hamburg
- Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload
- Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für Bar- und Sofortzahlungen, bei unzumutbarer Härte, geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten und Direktaufträge
- Lieferantenverpflichtung: Lieferantenverpflichtung seit dem 1.1.2022
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