8.1 Einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte
Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen Einkünfte die entsprechenden Anlagen wie z. B.:
- Anlage FG: Der Vordruck enthält die Angaben zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit.
- Anlage FG-AUS: Diese wird benötigt, wenn im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ausländische Einkünfte erzielt werden.
Die Anlage FB enthält u. a. die Feststellungsbeteiligten. Sie sind zu nummerieren. Es ist darauf zu achten, dass diese Nummerierung in den Folgejahren beizubehalten ist und in den Anlagen auf sie Bezug genommen wird. Bei Ausscheiden eines Beteiligten (z. B. Gesellschafter) ist dessen Nr. nicht neu zu vergeben.
Weiterhin werden noch u. a. folgende Vordrucke benötigt (siehe auch www.formulare-bfinv.de):
- Anlage FE 1 – Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen u .a. für laufende Einkünfte
- Anlage FE 2 – Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen (Veräußerungsgewinne)
- Anlage FE 3 – Aufteilung Sonderausgaben (z. B. Spenden)
- Anlage FE-KAP – Aufteilung von Kapitalvermögen, anrechenbare Steuern.
8.2 Bedarfsbewertung bei Schenkung/Erbschaft
Zur Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung Erb) gehören u. a. folgende Anlagen zwecks Bedarfsbewertung:
- BBW 1 – Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts/Personendaten
- BBW 2– Anlage Feststellung Grundbesitzwert
- BBW 2a – Einlageblatt zur Anlage Feststellung Grundbesitzwert
- BBW 20– Anlage Land- und Forstwirtschaft zur Feststellungserklärung
- BBW 50.1 – Anlage Betriebsvermögen Einzelvermögen für Besteuerungszeitpunkte
- BBW 50.2 – Anlage Betriebsvermögen Personengesellschaft Besteuerungszeitpunkte
Entsprechendes gilt bei der Schenkungsteuererklärung (Mantelbogen).
8.3 Gesonderte und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
Besteuerungsgrundlagen können ganz oder teilweise gesondert und einheitlich auch für die Umsatzsteuer festgestellt werden, wenn mehrere Unternehmer im Rahmen eines Gesamtobjektes Umsätze ausführen oder empfangen.