1. B e g r i f f s b e s t i m m u n g e n

 

Im Sinn dieser Anlage ist

 

– "MP" die Höhe der Marktprämie nach § 23a in Cent pro Kilowattstunde,

 

– "AW" der anzulegende Wert unter Berücksichtigung der §§ 19 bis 54 in Cent pro Kilowattstunde, in den Fällen des § 23c ist dies der Gesamtwert für eine Anlage[1] [Vom 29.07.2022 bis 15.05.2024: , in den Fällen des § 23d ist dies der Gesamtwert für eine Anlage],

 

– "MW" der jeweilige Monatsmarktwert in Cent pro Kilowattstunde,

 

– "JW" der jeweilige Jahresmarktwert in Cent pro Kilowattstunde.
2. Z e i t l i c h e r A n w e n d u n g s b e r e i c h

 

Für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sind oder deren Zuschlag vor dem 1. Januar 2023 erteilt worden ist, wird die Höhe der Marktprämie nach § 23a ("MP") anhand des energieträgerspezifischen Monatsmarktwertes nach Nummer 3 berechnet. Für Strom aus anderen Anlagen wird die Höhe der Marktprämie nach § 23a ("MP") anhand des energieträgerspezifischen Jahresmarktwertes nach Nummer 4 berechnet.
3. B e r e c h n u n g d e r M a r k t p r ä m i e a n h a n d d e s e n e r g i e t r ä g e r s p e z i f i s c h e n M o n a t s m a r k t w e r t e s
3.1 Berechnungsgrundsätze
3.1.1 Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich berechnet. Die Berechnung erfolgt rückwirkend anhand der für den jeweiligen Kalendermonat berechneten Werte.
3.1.2

Die Höhe der Marktprämie in Cent pro Kilowattstunde direkt vermarkteten und tatsächlich eingespeisten Stroms wir nach der folgenden Formel berechnet:

MP = AW – MW

 

Ergibt sich bei der Berechnung ein Wert kleiner null, wird abweichend von Satz 1 der Wert "MP" mit null festgesetzt.
3.2 Berechnung des Monatsmarktwerts "MW" bei Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie

 

Der Wert "MW" ist bei direkt vermarktetem Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie der tatsächliche Monatsmittelwert des Spotmarktpreises.
3.3 Berechnung es Monatsmarktwerts "MW" bei Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie
3.3.1 Energieträgerspezifischer Monatsmarktwert

 

Als Wert "MW"“ ist anzulegen bei direkt vermarktetem Strom aus

 

– Windenergieanlagen an Land der Wert "MWWind an Land"

 

– Windenergieanlagen auf See der Wert "MWWind auf See" und

 

– Solaranlagen der Wert "MWSolar"
3.3.2 Windenergie an Land

 

"MWWind an Land" ist der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom aus Windenergieanlagen an Land, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt und wie folgt berechnet wird:

 

– Für jede Stunde eines Kalendermonats wird der durchschnittliche Spotmarktpreis mit der Menge des in dieser Stunde nach der Online-Hochrechnung nach Nummer 5.1 erzeugten Stroms aus Windenergieanlagen an Land multipliziert.

 

– Die Ergebnisse für alle Stunden des Kalendermonats werden summiert.

 

– Diese Summe wird dividiert durch die Menge des in dem gesamten Kalendermonat nach der Online-Hochrechnung nach Nummer 5.1 erzeugten Stroms aus Windenergieanlagen an Land.
3.3.3 Windenergie auf See

 

"MWWind auf See" ist der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom aus Windenergieanlagen auf See, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt. Für die Berechnung von "MWWind auf See" ist die Berechnungsmethode der Nummer 3.3.2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass statt des nach der Online-Hochrechnung nach Nummer 5.1 erzeugten Stroms aus Windenergieanlagen an Land der nach der Online-Hochrechnung nach Nummer 5.1 erzeugte Strom aus Windenergieanlagen auf See zugrunde zu legen ist.
3.3.4 Solare Strahlungsenergie

 

"MWSolar" ist der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom aus Solaranlagen, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt. Für die Berechnung von "MWSolar" ist die Berechnungsmethode der Nummer 3.3.2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass statt des nach der Online-Hochrechnung nach Nummer 5.1 erzeugten Stroms aus Windenergieanlagen an Land der nach der Online-Hochrechnung nach Nummer 5.1 erzeugte Strom aus Solaranlagen zugrunde zu legen ist.
4. B e r e c h n u n g d e r M a r k t p r ä m i e a n h a n d d e s e n e r g i e t r ä g e r s p e z i f i s c h e n J a h r e s m a r k t w e r t s
4.1 Berechnungsgrundsätze
4.1.1 Die Höhe der Marktprämie wird jährlich berechnet. Die Berechnung erfolgt rückwirkend anhand des für das jeweilige Kalenderjahr tatsächlich berechneten Jahresmarktwerts.
4.1.2

Die Höhe der Marktprämie in Cent pro Kilowattstunde direkt vermarkteten und tatsächlich eingespeisten Stroms wird nach der folgenden Formel berechnet:

MP = AW – JW

 

Ergibt sich bei der Berechnung ein Wert kleiner null, wird abweichend von Satz 1 der Wert ,MP‘ mit dem Wert null festgesetzt.
4.2 Berechnung des Jahresmarktwerts "JW" bei Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie

 

Als Wert "JW" ist bei direkt vermarktetem Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie der tatsächliche Jahresmittelwert des Spotmarktpreises anzulegen.
4.3 Berechnung des Jahresmarktwert...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge