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ja |
nein |
Prüfung, ob Anlagevermögen gekauft wurde |
Dient das gekaufte Wirtschaftsgut dauerhaft dem Betrieb? |
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Wie hoch ist die Abschreibung im Jahr der Anschaffung für dieses Wirtschaftsgut? |
Welche Art der Abschreibung soll gewählt werden?
- Sammelposten
- AfA für geringwertige Wirtschaftsgüter
- lineare AfA
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Wurde Anlagevermögen veräußert? Hinweis: Der vereinnahmte Kaufpreis inklusive der vereinnahmten Umsatzsteuer stellt eine Betriebseinnahme dar. Der Restbuchwert des Wirtschaftsguts am Tag der Veräußerung wird zur Betriebsausgabe. |
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Muss die Abschreibung im Jahr der Anschaffung zeitanteilig berechnet werden? |
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Wie hoch ist die Vorsteuer, die als Betriebsausgabe zum Ansatz kommt? |
Prüfung, ob Umlaufvermögen gekauft wurde |
Dient das gekaufte Wirtschaftsgut nur kurzfristig dem Betrieb? |
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Wie hoch ist der Kaufpreis inklusive der Vorsteuer, der als Betriebsausgabe in voller Höhe geltend gemacht werden kann? |
Gibt es Preisnachlässe, die bei Erwerb des Wirtschaftsguts gewährt werden? Hinweis: Minderung der Anschaffungskosten und der Vorsteuer im Rahmen des erhaltenen Preisnachlasses. |
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Prüfung einzelner Positionen in den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben |
Wurde Ware gestohlen? Wenn ja: Keine Auswirkung, weder als Betriebseinnahme noch als Betriebsausgabe |
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Ist Ware verdorben oder unverkäuflich geworden? Wenn ja: Keine Auswirkung, weder als Betriebseinnahme noch als Betriebsausgabe. |
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Gibt es Verbindlichkeiten, die noch zur Zahlung anstehen? Wenn ja: Diese wirken sich erst am tatsächlichen Tag der Zahlung als Betriebsausgabe aus. |
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Gibt es Forderungen, die der Kunde noch nicht gezahlt hat? Wenn ja: Diese werden nicht gesondert in der Einnahmen-Überschussrechnung ausgewiesen. Die noch offene Forderung wirkt sich erst an dem Tag als Betriebseinnahme aus, an dem der Kunde diese überwiesen hat. |
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Wurde eine Forderung aus betrieblichen Gründen erlassen? |
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Wurde eine Forderung aus privaten Gründen erlassen? |
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Kann ein Kunde eine noch offene Forderung aufgrund einer Insolvenz nicht bezahlen? Wenn ja: Der Verlust der Forderung führt nicht zu einer Betriebsausgabe. |
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Wurde ein betriebliches Darlehen aufgenommen? Wenn ja: Nur die zu zahlenden Darlehenszinsen und das Disagio stellen Betriebsausgaben dar. |
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Hat der Unternehmer Entnahmen in Form von Waren getätigt? |
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Gibt es durchlaufende Posten, die sich weder im Rahmen der Betriebseinnahmen noch im Rahmen der Betriebsausgaben auf die Einnahmen-Überschussrechnung auswirken dürfen? |
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Wurde im Rahmen der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuerjahreserklärung einer Vorsteuer Guthaben vom Finanzamt erstattet? Wenn ja: Erfassung als Betriebseinnahme. |
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Wurde im Rahmen der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuerjahreserklärung eine Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt überwiesen? Wenn ja: Erfassung als Betriebsausgabe. |
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Wurde der Betrieb veräußert oder aufgegeben? Wenn ja: Erstellung der Aufgabebilanz zwingend erforderlich. |
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Wurden Waren entnommen für private Zwecke? Wenn ja: Erfassung als Betriebseinnahme. |
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Prüfung des Zufluss-Abfluss-Prinzips |
Gibt es regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die um den Bilanzstichtag herum abgeflossen sind? Hinweis: Fälligkeit und Zahlung müssen innerhalb des 10-Tages-Zeitraums liegen. |
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Gibt es regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die um den Bilanzstichtag herum zugeflossen sind? Hinweis: Fälligkeit und Zahlung müssen innerhalb des 10-Tages-Zeitraums liegen. |
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Besteht die Möglichkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrages? Hier ist eine individuelle steuerliche Beratung erforderlich. |
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