Claas Winkler, RA/StB / Thomas Carlé, RA/FASt[*]
Für die ertragsteuerrechtliche Beratungspraxis wird die Bedeutung von Kryptowährungen zunehmend größer. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass sich nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token geäußert hat. Der folgende Beitrag soll daher einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des neuen BMF-Schreibens geben.
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