Dr. Martin Lohr, Notar[*]

Das Interesse, eine Vorrats- oder Mantelgesellschaft zu erwerben, ist angesichts der Beschleunigung des Gründungsverfahrens (erst durch die Gründungserleichterungen des MoMiG, zuletzt durch die Möglichkeit der Onlinegründung) deutlich zurückgegangen. Gleichwohl sind diese Vorgänge der wirtschaftlichen Neugründung weiterhin praxisrelevant. Der Veräußerer muss die Gesellschaft nicht liquidieren, der Erwerber hat mit der Beurkundung eine bereits bestehende Gesellschaft erworben. Der Käufer trägt jedoch insbesondere bei einem Mantelerwerb erhebliche Risiken. Auch kann das Registergericht Anträge zurückweisen, wenn die besonderen Voraussetzungen der registerrechtlichen Versicherungen nicht erfüllt sind. Der Beitrag fasst die aktuellen Themen des Mantelerwerbs zusammen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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