Kurzbeschreibung
Businessplan für die Agentur für Arbeit bei einer Existenzgründung
Vorbemerkung
Mit dem Gründungszuschuss kann die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen, die sich selbstständig machen möchten. Die Agentur für Arbeit verlangt dabei unter anderem auch die Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Businessplan), Lebenslauf und Nachweis von Qualifikationen, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Voraussetzung ist auch der Nachweis der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber der Agentur für Arbeit durch die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme. § 93 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. SGB III nennt als ausstellende fachkundige Stelle nicht abschließend insbesondere Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Auch Steuerberater und Anwälte kommen als fachkundige Stelle in Betracht. Die Erstellung eines Businessplans gehört ohnehin zu den vom Steuerberater üblichen Tätigkeiten.
Businessplan
von Maria Müller
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1. Zusammenfassung
Die Unternehmerin, Dipl.-Ingenieurin (FH) und Architektin Maria Müller, stellt ihr Fachwissen aus verschiedenen Bereichen der Architektur dem Markt zur Verfügung.
Das Unternehmen bietet Dienstleistungen in freier Mitarbeit für Planungsbüros der Architekturbranche an, die z. B. durch konjunkturelle Schwankungen auf externe Unterstützung angewiesen sind.
Frau Müller hat mehrjährige Berufserfahrung, verstärkt im Bereich Modellbau und Städtebau, aber auch in der Anleitung von Personal bis hin zur fachlichen Leitung eines Architekturbüros mit mehreren Mitarbeitern über einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr.
Der Wettbewerbsvorteil des Unternehmens liegt in der mehrjährigen Berufserfahrung der Unternehmerin, da in der Region um Darmstadt mit seiner Architektur–Hochschule zwar viele junge Ingenieure auf den Markt drängen, diese aber nicht über diese Berufserfahrung verfügen.
Dem Unternehmen stehen zudem durch bestehende Kontakte im süddeutschen Raum bereits evtl. Aufträge in Aussicht.
Ziel der Alleinunternehmerin ist es, ihren Architektur-Service in fünf Jahren so auf dem regionalen und überregionalen Markt zu etablieren, dass ein Mitarbeiter hinzugezogen werden kann.
Das Unternehmen wird zum ..... als Kleinunternehmen gegründet.
Für die Unternehmensgründung ist bis auf eine geplante eventuelle Investition für CAD-Software und nötige Hardware in Höhe von ca. 8.000 EUR kein Startkapital nötig, da die nötige Ausstattung – Büro und Kraftfahrzeug – bereits vorhanden ist.
Durch telefonische Bedarfsabfragen bei den Planungsbüros der Region und durch eine Homepage wird der Architektur-Service von Frau Maria Müller auf dem Markt publik gemacht. Es ist geplant, dass dann die Kontakte der Unternehmerin auf ihrer Homepage durch Links auf die Homepage des Architektur-Service verweisen.
Die Teilnahme an Architektur-Wettbewerben wird für die Leistungen des Unternehmens ebenfalls geeignete Werbung machen.
In der Gründungsphase wird kein Fremdkapital für das Unternehmen nötig.
Die zukunftsbezogenen Zahlen des Unternehmens zeigen, dass durch das reine Angebot von Dienstleistung (kein Wareneinsatz und nur geringe Aufwendungen für die Organisation) die nötigen Investitionen sehr gering ausfallen und aus dem Privatvermögen der Unternehmerin erbracht werden können.
In den ersten Jahren sind keine Mitarbeiter vorgesehen.
Alle Beträge in EUR und ohne MwSt |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
Erwartete Umsatzerlöse |
24.000 |
36.000 |
48.000 |
Wareneinsatz (entfällt, da Dienstleistung) |
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Personalkosten |
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(entfallen in den ersten Jahren) |
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Rohgewinn |
24.000 |
36.000 |
48.000 |
Sachgemeinkosten |
-14.000 |
-14.700 |
-15.300 |
Betriebsergebnis vor Steuer |
10.000 |
21.300 |
32.700 |
Betriebliche Steuern |
-4.200 |
-9.000 |
-13.700 |
Betriebsergebnis nach Steuern |
5.800 |
12.300 |
19.000 |