Ja. Auch Leistungen der Arbeitgeber aufgrund von Tarifverträgen, zum Beispiel aufgrund des Tarifvertrags der Länder über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29. November 2021, waren begünstigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge