Die Festsetzung und Auszahlung des Kinderbonus obliegt den Familienkassen. Zuständig ist die Familienkasse, die auch für das Kindergeld des jeweiligen Kindes zuständig ist. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Familienkasse. Die Fachaufsicht über die Familienkassen obliegt grundsätzlich dem Bundeszentralamt für Steuern.

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