Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Bier-Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten - Prämien als Geschenke von geringem Wert
Leitsatz (amtlich)
1. Die Lieferung von Prämien einer Brauerei an Bierkunden gegen Einsendung von Treuepunkten, die die Kunden nach Maßgabe der im Einzelhandel gekauften Biermenge im Rahmen einer Verkaufsförderaktion erhalten haben, stellt im Streitfall eine unentgeltliche Zuwendung dar.
2. Die Prüfung, ob ein "Geschenk" i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG vorliegt, hat ungeachtet der zivilrechtlichen Ausgangslage auch im Lichte des umsatzsteuerlichen Gesetzeszwecks zu erfolgen.
3. Das Sammeln, Einkleben und Versenden der Treuepunkte (bloße Alltagshandlungen) steht der Annahme eines Geschenks nicht entgegen.
Normenkette
UStG § 3b Abs. 1b S. 1 Nr. 3, § 17 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 6
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung einer Treuepunktaktion, die die X-Brauerei GmbH – eine Organgesellschaft der Klägerin – im Streitjahr 2005 durchgeführt hat.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Sie wurde mit notariellem Vertrag vom … gegründet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am …. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Beteiligungen an der Y Braugruppe GmbH und an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
Mit Datum vom 27.10.2009 erließ der Beklagte den im vorliegenden Verfahren angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2005. Wegen einer (nicht streitigen) umsatzsteuerlichen Organschaft - die Klägerin ist Organträgerin i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG - beinhaltet die festgesetzte Umsatzsteuer auch Besteuerungsgrundlagen verschiedener Organgesellschaften, u.a. auch der Fa. X Brauerei GmbH. Der streitbefangene Bescheid beruht im Wesentlichen auf den Feststellungen einer für die Veranlagungszeiträume 2003 bis 2006 durchgeführten Außenprüfung. Im Bericht vom 25.09.2009 hat sie ihre Feststellungen dokumentiert und, soweit erforderlich, auf die Prüfungsberichte der verschiedenen Organgesellschaften verwiesen (Bericht vom 17.2.2009 über die Außenprüfung bei der Fa. X Brauerei GmbH).
Ausschließlicher Gegenstand des Einspruchs- und auch des Klageverfahrens ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Verkaufsfördermaßnahmen, die die Fa. X Brauerei GmbH im Veranlagungszeitraum 2005 durchführte. Gegenstand der unternehmerischen Betätigung der X Brauerei GmbH ist die Herstellung von Bier. Im Zusammenhang mit den von der X Brauerei GmbH durchgeführten Verkaufsfördermaßnahmen hatte der Beklagte die steuerpflichtigen Umsätze für das Streitjahr um unentgeltliche Wertabgaben i.H.v. netto 655.953,00 € erhöht.
Streitgegenstand ist eine Verkaufsfördermaßnahme der X Brauerei GmbH im Jahr 2005, die zwei Mal im Zeitraum von je vier Wochen durchgeführt wurde (Aktionszeitraum). In den dazugehörigen Sammelheften, die in allen teilnehmenden Märkten auslagen, die aber auch im Internet oder per Post erhältlich waren, hieß es u.a.:
"X-Treue wird belohnt. Sammelns Sie X Pilsener Treuepunkte und tauschen Sie diese gegen exklusiv gewählte Prämien aus dem X Shop ein.
So wird gesammelt:
Einen Treuepunkt finden Sie auf jeder X Pilsener Mehrwegflasche. Einfach den oberen Teil des Rückenetiketts abziehen, den Treuepunkt ausschneiden und in das Sammelheft einkleben. Bitte benutzen Sie ein Sammelheft pro Wunschprämie.
Und so wird getauscht:
Sie haben die passende Anzahl Treuepunkte für Ihre Wunschprämie gesammelt? Dann schicken Sie uns Ihr Sammelheft, ausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten und unter Angabe der gewünschten Prämie in einem ausreichend frankierten Umschlag zu. Sie erhalten Ihre Prämie bequem auf dem Postweg. Oder Sie lösen das Sammelheft direkt vom X-Shop ein…"
Ergänzend dazu hieß es in den in den Getränkemärkten angebrachten Deckenhängern (Bl. 207 PA) an die Endverbraucher gerichtet:
"X Pilsener Treuepunkte sammeln und gegen ausgewählte Prämien aus dem X-Shop eintauschen. Ein Treuepunkt jetzt auf jeder X Pilsener Mehrwegflasche. Sammelhefte hier im Markt.*
*Solange der Vorrat reicht."
Die Aktion war befristet und für die Einsendung der Sammelhefte galt eine vorgegebene Ausschlussfrist, der 30.09.2005 (Datum des Poststempels). Für auf dem Postweg verloren gegangene Sammelhefte übernahm die Firma keine Haftung. Die Sammelhefte wiesen insgesamt 240 vorgedruckte Felder aus, die aufsteigend nummeriert und zum Einkleben der Einzelpunkte bestimmt waren. Aus dem vorgegebenen Prämiensortiment konnte der Teilnehmer die folgenden Artikel wählen:
Prämie |
Erforderliche Punkte |
Einkaufspreis (netto) ohne Nebenkosten |
T-Shirt |
40 Punkte |
3,79 – 6,64 € |
Kühltasche |
100 Punkte |
4,29 € |
X Pilsener Sportarmbanduhr |
140 Punkte |
4,19 € |
Longsleeve-Shirt |
200 Punkte |
5,95 – 9,66 € |
Sauna-Tuch |
240 Punkte |
5,99 € |
Alle Artikel trugen das X Pilsener Logo (teilweise auch mehrfach, z.B. Uhr - Ziffernblatt und Armband, T-Shirt – Vorder- und Rückseite). Die Treuepunktaktion wurde - wie auch sonstige Verkaufsförderaktionen ...