Michael Winter, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Vermietung an Personengesellschaft
- Privatnutzung
- Kostendeckelung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt ( Kfz-Nutzung) |
8924 |
4639 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
8921 |
4645 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw, den er überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt, ist der Pkw als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln. Umsatzsteuerlich können Personengesellschaft und Gesellschafter 2 verschiedene Unternehmer sein. Somit hat der Gesellschafter die Möglichkeit, einen Pkw mit Vorsteuerabzug anzuschaffen, um ihn umsatzsteuerpflichtig an die Personengesellschaft zu vermieten. Nutzt der Gesellschafter diesen Firmenwagen auch für private Fahrten, ist ohne Fahrtenbuch die 1 %-Methode anzuwenden. Es ist dann auch zu kontrollieren, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist.
Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, dürfen den Gewinn nicht mindern und sind deshalb gewinnerhöhend auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben Gesellschafter |
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an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pkw-Anschaffung durch den Gesellschafter – Vermietung an die OHG
Gesellschafter A vermietet seinen Pkw für 2.400 EUR zuzüglich 456 EUR Umsatzsteuer pro Monat an die AB-OHG. Dieses Fahrzeug nutzt Gesellschafter A auch für seine Privatfahrten. Ein Fahrtenbuch führt er nicht, sodass die private Nutzung mithilfe der 1 %-Methode zu ermitteln ist. Die tatsächlichen Pkw-Kosten, die vom Gesellschafter A getragen werden, betragen 4.200 EUR. Somit ergibt sich folgendes Bild:
Personengesellschaft zahlt für den Pkw eine Nettomiete an den
Gesellschafter A im Jahr |
28.800 EUR |
Miete = Gewinnanteil des Gesellschafters (Vorabvergütung) |
28.800 EUR |
Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft |
0 EUR |
Sonderbetriebsausgaben (tatsächliche Pkw-Kosten) |
4.200 EUR |
Jahreswert nach der 1 %-Methode (104.000 EUR × 1 % × 12) |
12.480 EUR |
Keine Kostendeckelung, weil die Miete von 28.800 EUR maßgebend ist und nicht die tatsächlichen Kosten von 4.200 EUR, die dem Gesellschafter A entstanden sind.
Buchung der Mietzahlungen: Jahresbetrag
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4500/6595 |
Fremdfahrzeugkosten |
28.800 |
1200/1800 |
Bank |
34.272 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
5.472 |
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Buchung der unentgeltlichen Überlassung an den Gesellschafter:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1880/2130 |
Unentgeltliche Wertabgabe Gesellschafter A |
14.376,96 |
8924/4639 |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) = 20 % von 12.480 EUR |
2.496,00 |
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8921/4645 |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
9.984,00 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
1.896,96 |
Behandlung beim Gesellschafter: Der Gesellschafter ist unabhängig von der Gesellschaft Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. Er muss für sich eine eigene Gewinnermittlung erstellen, in der er die steuerliche Behandlung des Pkw abwickelt. Gesellschafter A muss hier die laufenden Kosten und auch die Mieteinnahmen erfassen. Da ein Unternehmer keine gesonderte Bankkonten für seinen "Sonderkreis" der Buchungen für die private Nutzung einrichten wird, werden die Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben über Einlagen und Entnahmen gebucht.
Buchung der Mieteinnahmen:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1800/2100 |
Privatentnahme |
34.272 |
8200/4405 |
Erlöse (Vermietung Kfz) |
28.800 |
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Umsatzsteuer 19 % |
5.472 |
Buchung der laufenden Kosten: Sonderbetriebsausgaben
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6530 |
Laufende KFZ-Betriebskosten |
4.200 |
1890/2180 |
Privateinlage |
4.200 |
Individuelle Beschriftung der Konten
Die DATEV-Sachkonten 8200 und 4405 müssen individuell beschriftet werden
3 Firmen-Pkw-Privatnutzung, wenn der Gesellschafter einen Pkw an seine Personengesellschaft vermietet
Der Gesellschafter kann einen Pkw erwerben und an die Personengesellschaft vermieten, an der er beteiligt ist. Nutzt er diesen Pkw für Privatfahrten, muss die private Nutzung, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, nach der 1 %-Methode ermittelt werden. Bei der Frage, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist, ist lt. BFH-Urteil vom 18.9.2012 auf die Kosten abzustellen, die der Personengesellschaft durch die Miete entstanden sind. Das kann im Ergebnis zu einer Schlechterstellung gegenüber Einzelunternehmern führen.
Das bedeutet für das vorhergehende Beispiel, dass bei der Frage, ob eine Kostendeckelung vorzunehmen ist, lt. BFH auf die Kosten abzustellen ist, die der Personengesellschaft durch die ...