Praxis-Beispiel: Berechnung der privaten Nutzung mit der 1-%-Methode


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Privatnutzung Elektroauto: Berechnung der 1-%-Methode

Folgendes Praxis-Beispiel verdeutlicht die Anwendung der 1-%-Methode beim Kauf eines Elektrofahrzeugs, das überwiegend betrieblich genutzt wird.

Praxis-Beispiel mit Kontierungsvorschlägen für die 1-%-Methode

Ein Unternehmer hat im Januar 2024 ein Hybridelektrofahrzeug erworben, das unter ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 60 km zurücklegt. Der Bruttolistenpreis beträgt 59.150 EUR. Die betriebliche Nutzung beträgt mehr als 50 %. Die private Nutzung ist für das Jahr 2024 ist wie folgt zu berechnen:

Bruttolistenpreis

59.150 EUR

Bruttolistenpreis : 2 

= 29.575 EUR

(gerundet 29.500)

29.500 EUR × 1 % 

295 EUR

Positionen

Gewinnerhöhung ertragsteuerlich

Bemessungsgrundlage für die USt.

Bruttolistenpreis × 1 % =

295 EUR

1 % vom Bruttolistenpreis

= 591 EUR × 80 %

472,80 EUR

Umsatzsteuer 19 %

56,05 EUR (auf 295 EUR)

89,83 EUR (USt. ingesamt)

Buchungen pro Monat für 2022

Konto SKR 03/04 Soll

Kontenbezeichnung

Betrag

Konto SKR 03/04 Haben

Kontenbezeichnung

Betrag

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgabe

351,05

8921/4645

Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt. (Kfz-Nutzung)

295

1776/3806

Umsatzsteuer 19 %

56,05

1880/2130

Unentgeltliche Wertabgabe

33,78

1776/3806

Umsatzsteuer 19 %

33,78

Hinweis: Die Bemessungsgrundlage (50 % vom Bruttolistenpreis) darf nicht bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden.