Kauf eines Elektrofahrzeugs: Anwendung der Fahrtenbuchmethode
Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2024 ein Elektrofahrzeug. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, der Bruttolistenpreis beträgt 38.000 EUR. Er verwendet seinen Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten, wobei der Umfang der Privatfahrten im Jahr 2024 laut Fahrtenbuch 55 % beträgt. Die betriebliche Nutzung beträgt somit weniger als 50 %. Den privaten Nutzungsanteil darf der Unternehmer daher nicht nach der 1-%-Methode ermitteln.
Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, dessen Bruttolistenpreis 70.000 EUR nicht übersteigt, ist die Abschreibung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nur mit einem Viertel anzusetzen. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, sodass die jährliche Abschreibung (35.000 EUR : 6 =) 5.833,33 EUR beträgt. Auf die private Nutzung entfallen 55 % = 3.208,34 EUR; davon sind ein Viertel (3.208,09 EUR : 4 =) 802,09 EUR bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu erfassen.
Kfz-Kosten 2024: Aufteilung
Art der Kosten |
100 % |
55 % privater Anteil |
steuerlich anzusetzen |
Abschreibung |
5.833,33 |
3.208,34 |
802,09 |
Stromkosten |
1.620,00 |
891,00 |
891,00 |
Versicherung |
1.200,00 |
660,00 |
660,00 * |
Inspektionen usw. |
678,00 |
372,90 |
372,90 |
ADAC-Beitrag |
114,00 |
62,70 |
62,70 * |
Insgesamt |
9.445,33 |
5.194,94 |
2.788,69 |
* In diesen Beträgen ist keine Umsatzsteuer enthalten, sodass insoweit keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann. |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1880/2130 |
Unentgeltliche Wertabgaben |
2.788,69 |
8924/4639 |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Kfz-Nutzung) |
2.788,69 |
Hinweis: Bei der vorstehenden Buchung ist die umsatzsteuerliche Auswirkung unberücksichtigt.