Führt der Unternehmer steuerpflichtige Umsätze aus, erhöht die private Nutzung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Belastung mit Umsatzsteuer. Bei einem Fahrtenbuch sind die Kfz-Kosten im Verhältnis der betrieblichen zu den privat gefahren Kilometern aufzuteilen. Der Umsatzsteuer unterliegen jedoch nur die anteiligen Kosten für Privatfahrten, bei denen zuvor ein Vorsteuerabzug beansprucht werden konnte.
Fahrtenbuchmethode: Berechnung der Bemessungsgrundlage für die private Pkw-Nutzung
Der Unternehmer hat im Januar einen neuen Firmenwagen für 28.560 EUR (einschließlich 19% = 4.560 EUR Umsatzsteuer) gekauft. Er hat ein Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 28 % liegt. Seine Kostensituation sieht wie folgt aus:
Tatsächliche Kosten pro Jahr | Kosten ohne Vorsteuer in EUR | Kosten mit Vorsteuer in EUR | Abziehbare Vorsteuer in EUR |
Abschreibung von 24.000 EUR Laufende Kosten (Benzin) Reparatur/Wartung/Pflege Versicherung Kfz-Steuer Sonstige Kosten (z. B. ADAC) | 1.028,00 276,00 158,00 | 4.000,00 2.400,00 1.000,00 100,00 | 4.560,00 456,00 190,00 19,00 |
Beträge insgesamt | 1.462,00 | 7.500,00 | 5.225,00 |
private Nutzung 28% | 409,36 | 2.100,00 | |
19% Umsatzsteuer | 399,00 |
Die private Nutzung ist wie folgt zu erfassen:
Privatnutzung (umsatzsteuerfrei) | 409,36 EUR |
Privatnutzung (umsatzsteuerpflichtig) | 2.100,00 EUR |
Umsatzsteuer auf die Privatnutzung | 399,00 EUR |
Insgesamt | 2.908,36 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 2.908,36 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 409,36 |
8921/4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Kfz-Nutzung) | 2.100,00 | |||
1776/3806 | Umsatzsteuer 19% | 399,00 |
Kleinunternehmer führt Fahrtenbuch und wählt somit die Fahrtenbuchmethode
Bei der Einkommensteuer hingegen ist die private Nutzung als gewinnerhöhende Einnahme zu erfassen. Bei einem Fahrtenbuch müssen alle Fahrten aufgezeichnet werden. Die Kfz-Kosten werden dann nach dem Verhältnis der betrieblichen zu den privat gefahrenen Kilometern aufgeteilt.
Praxis-Beispiel: Umsatzsteuerfreier Versicherungsmakler wählt Fahrtenbuchmethode
Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 47.600 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 47.600 EUR, die er über 6 Jahre mit 7.933 EUR pro Jahr abschreibt. Der Versicherungsmakler hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 25% liegt. Er muss also nicht die 1-%-Methode ansetzen. Die Kostensituation sieht wie folgt aus:
Tatsächliche Kosten pro Jahr | Kosten mit und ohne Umsatzsteuer |
Zinsen Abschreibung (von 47.600 EUR) Laufende Kosten (Benzin) Reparatur/Wartung/Pflege Versicherung Kfz-Steuer Sonstige Kosten (z. B. ADAC) | 1.008 EUR 7.933 EUR 2.452 EUR 1.416 EUR 986 EUR 278 EUR 226 EUR |
Beträge insgesamt | 14.299 EUR |
private Nutzung 25% | 3.575 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 3.575 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 3.575 |
Der Bruttobetrag ergibt sich aus den 1% vom Bruttolistenpreis (3.660 EUR) und nicht aus dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil (2.928 EUR) addiert um den Steueranteil (556,32 EUR).
Der Bruttobetrag beträgt also 4.216,32 EUR.
Die Differenz zum Beispiel aus dem vorherigen Kapitel mit der sachgerechten Schätzung sind damit auch die 128,82 EUR (4.216,32 - 4.087,50).
wir haben den Autor um Prüfung gebeten. Dies ist seine Antwort:
Die Berechnung im Praxis-Beispiel im Kapitel "1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer" ist nicht falsch. Wie in dem Beispiel (im Buchungssatz) zu sehen ist, handelt es sich um 2 Komponenten, und zwar um den
- umsatzsteuerfreien Anteil von 732 EUR und
- dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil von 2.928 EUR + 556,32 EUR USt = 3.484,32 EUR (brutto)
- Ergebnis: Unentgeltliche Wertabgabe 732 EUR + 3.484,32 EUR = 4.216,32 EUR
So wie auch der Buchungssatz dargestellt ist.
vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel!
Irgendwie konkurrieren für mich allerdings zwei Sätze:
1. "Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen."
2. "Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden."
Ich würde gerne das "Praxis-Beispiel: Kilometerpauschale plus Vorsteuerabzug" dazu etwas weiter fort führen:
Der Unternehmer fährt mit dem Pkw jährlich je 20.000km.
Anteil der betrieblichen Fahrten:
1. Jahr: 8.000 km (40%)
2. Jahr: 5.000 km (25%)
3. Jahr: 8.000 km (40%)
Die betrieblichen Fahrten werden über die Kilometerpauschale geltend gemacht.
Ausgaben in den Folgejahren: jew. 3000,- zzgl. USt 570,- (Tanken, Service, ...)
Kann der Unternehmer jetzt 100% der Kosten (Anschaffung + laufende Kosten) seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen (4750,- + 3*570,-), ohne Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen zu müssen?
Oder muss er in diesem Fall Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen? Wie wird dieser dann in den einzelnen Jahren berechnet?
Wenn ich das richtig sehe, ist in dem oben genannten Beispiel die "Abziehbare Vorsteuer in EUR" nicht korrekt.
Es wurden die Beträge der "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 0,19 gerechnet.
Richtig wäre aber: "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 19 / (100 + 19).
Oder habe ich etwas übersehen?
sind bei der Ermittlung der Kosten für die Kostendeckelung für ein in 2019 angeschafftes Hybridfahrzeug die Leasingraten auch zu halbieren?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
wie finde ich die Antwort?
VG
4120 an 8611 + 8590
SInd beide Varianten zulässig?
vielen Dank für Ihre Frage. Wir kümmern uns darum und werden die Antwort im Rahmen unserer Rubrik "Aus der Praxis – für die Praxis" zeitnah beantworten.
Viele Grüße
Ihre Online Redaktion Finance