Praxis-Beispiel mit Kontierungsvorschlägen für die Fahrtenbuchmethode
Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2024 ein Elektrofahrzeug. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, der Bruttolistenpreis beträgt 38.000 EUR. Er verwendet seinen Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten, wobei der Umfang der Privatfahrten im Jahr 2024 laut Fahrtenbuch 55 % beträgt. Die betriebliche Nutzung beträgt somit weniger als 50 %. Den privaten Nutzungsanteil darf der Unternehmer daher nicht nach der 1-%-Methode ermitteln.
Da es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt, dessen Bruttolistenpreis 70.000 EUR nicht übersteigt, ist die Abschreibung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nur mit einem Viertel anzusetzen. Die Anschaffungskosten betragen 35.000 EUR, sodass die jährliche Abschreibung (35.000 EUR : 6 =) 5.833,33 EUR beträgt. Auf die private Nutzung entfallen 55 % = 3.208,34 EUR; davon sind ein Viertel (3.208,09 EUR : 4 =) 802,09 EUR bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils zu erfassen.
Kfz-Kosten 2024: Aufteilung
Art der Kosten | 100 % | 55 % privater Anteil | steuerlich anzusetzen |
Abschreibung | 5.833,33 | 3.208,34 | 802,09 |
Stromkosten | 1.620 | 891 | 891 |
Versicherung | 1.200 | 660 | 660 |
Inspektionen usw. | 678 | 372,9 | 372,9 |
ADAC Beitrag | 114 | 62,70 | 62,70 |
Insgesamt | 9.445,33 | 5.194,94 | 2.788,69 |
In diesen Beträgen ist keine Umsatzsteuer enthalten, sodass in soweit keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 2.788,69 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Kfz-Nutzung) | 2.788,69 |
So werden die Buchungssätze erfasst
- Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht.
- Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden.
- Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus.
Wenn der Unternehmer die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1-%-Methode ermittelt,
- setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt,
- und zwar pauschal mit 0,03 % je Kalendermonat,
- berechnet vom (auf volle Hundert EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Entfernungskilometer.
Viele Grüße
Ihre Haufe Online Redaktion Finance