Karlheinz Konrad, Dr. Thomas Wachter †
Rz. 71
Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Abendschein, Tim, Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen, Berlin 2021; Bodden, Atypische Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil mit Sonderbetriebsvermögen, kösdi 2020, 21796, Dorn, Erbschaftsteuerliche Begünstigung der Übertragung einer Beteiligung an einer Zebragesellschaft?, ZEV 2013, 372; Dorn, Beteiligungen an anderen Unternehmen – erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen, BB 2013, 993; Esskandari, Zum Betriebsvermögen i. S. v. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, ErbStB 2012, 306; Geck, Aktuelles zum Ertragsteuerrecht der vorweggenommenen Erbfolge in Mitunternehmeranteile, ZEV 2021, 560; Geck, Erbschaftsteuer und Sonderbetriebsvermögen, kösdi 2022, 22569; Geck, Die unentgeltliche lebzeitige Übertragung von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 601; Geck, Sonderbetriebsvermögen und erbschaftsteuerlicher Verschonungsabschlag – ein schwieriges Verhältnis, in Festschrift für Georg Crezelius, 2018, S. 541 ff.; Götz, Übertragung von Sonderbetriebsvermögen und Personengesellschaftsanteil, DStR 2021, 460; Götz, Schenkungsteuerliche Risiken im Hinblick auf den Quotennießbrauch bei Mitunternehmeranteilen?, ZEV 2013, 430; Grosse, Die Übertragung von Mitunternehmer(teil)anteilen im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG – Eine kritische Analyse am Beispiel der Übertragung auf Familienstiftungen, FR 2021, 105; Korezkij, Vier Jahre Verbundvermögensaufstellung: Zwischenbilanz und offene Fragen, DB 2020, 2372; Korezkij, Begünstigung des Betriebsvermögens in der Erbschaftsteuer: Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, DStR 2021, 145; Kotzenberg/Riedel, Steuerneutrale Übertragung nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils? Auf das richtige Timing kommt es an!, DStR 2021, 505; Levedag, Anwendung der Bewertungs- und Verschonungsregelungen des BewG und des ErbStG auf inländische gewerbliche Personengesellschaften, GmbHR 2011, 1306; Levedag, Vorweggenommene Erbfolge in Personengesellschaften am Beispiel der GmbH & Co. KG, GmbHR 2010, 855; Müller/Dorn, §§ 13a, 13b ErbStG bei Schenkung von Sonderbetriebsvermögen, NWB 2021, 631; Noll, Schenkungsteuerliche Fragen bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Lichte aktueller Entwicklungen, in Festschrift für Harald Schaumburg, 2009, S. 1025 ff.; Piltz/Stalleiken, Gesellschafterfremdfinanzierung in der Erbschaftsteuer: Gravierende Rechtsformunterschiede zwischen GmbH und KG/OHG, ZEV 2011, 67; Söffing, M./Söffing, A., Vorweggenommene Erbfolge von Mitunternehmeranteilen aus schenkungsteuerlicher und ertragsteuerlicher Sicht, in Festschrift für Georg Crezelius, 2018, S. 403 ff.; Stein/Dorn, Erbschaftsteuerliche Begünstigung: Fallstricke und Lösungen der Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung, DStR 2022, 1238; Stein, Der einkommensteuerliche Formwechsel als Möglichkeit der Umstrukturierung der GmbH & atpyisch still in eine GmbH & Co. KG mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, DStR 2022, 459; Wacker, Aktuelle Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht der Mitunternehmerschaften – Report 2021 – eine Auswahl und ein Vorspann, FR 2022, 625; Wälzholz, Steuerliche Folgen der Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften, mit Hinweisen für die notarielle Gestaltungspraxis, notar 2015, 39; Werner, Der BGH äußert sich zur Stiftung & Co. KG, NZG 2022, 1244; Werthebach, Zuordnung von Kapitalbeteiligungen des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II, DStR 2022, 693; Wulf, Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei der Familien-GmbH & Co. KG, Zusammenspiel von § 6 Abs. 3 EStG und §§ 13a, 13b ErbStG in der Nachfolgeplanung, NWB 2020, 1493.
4.3.1 Überblick
Rz. 72
Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen". Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert.
Rz. 72a
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr auf Gesellschaften (i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG), sondern auf Gesellschaften (i. S. v. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG) an. Die Neuregelung ist am 1.1.2022 in Kraft getreten.
Die Regelung des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (i.d.F des KöMoG) lautet seitdem wie folgt: