Dr. Xaver Ditz, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer
Rz. 845
Allgemeines. Der zwischen den nahestehenden Unternehmen aufzuteilende Gewinn ist grundsätzlich als operativer Gewinn zu verstehen. Im Allgemeinen wird daher auf die Ergebnisgröße EBIT – "Earnings Before Interest and Taxes", also den Gewinn vor Zinsen und Ertragsteuern – abgestellt (Rz. 819 ff.). Allerdings konzedieren die OECD-Leitlinien, dass es in begründeten Einzelfällen auch möglich ist, stattdessen den Bruttogewinn gemeinsam zu ermitteln und auf die beteiligten nahestehenden Unternehmen aufzuteilen. Der Bruttogewinn wird insbesondere dann als maßgebende Größe für die Gewinnaufteilung herangezogen, wenn die Zuordnung der operativen Kosten der beteiligten Unternehmen zu der untersuchten Transaktion zu große Schwierigkeiten bereitet. In diesem Fall muss dann jedes Unternehmen von dem so zugeordneten Bruttogewinn die eigenen operativen Kosten decken.
Für den Grundfall der Verwendung des operativen Gewinns (EBIT) ist das praktische Problem darin zu sehen, aus dem gesamten operativen Gewinn des Unternehmens denjenigen operativen Gewinn der betreffenden Transaktion zu isolieren. Dabei hängt der zusätzliche Aufwand für die Ermittlung des operativen Gewinns einer Transaktion insbesondere davon ab, wie umfassend die betreffende Transaktion bereits gruppiert und zusammengefasst wurde. Wenn etwa eine so umfassende Gruppierung vorgenommen wurde, dass die zu untersuchende Transaktion mit einem Geschäftsbereich oder einem Profit-Center übereinstimmt, wofür ohnehin separierte Ergebnisse periodisch ermittelt werden, kann auf bereits nach objektivierten Maßstäben ermittelte Ergebnisse unmittelbar Bezug genommen werden. Ansonsten muss durch individuelle Zuordnungen und Schlüsselungen der relevante operative Gewinn einer Transaktion abgegrenzt werden. Bei solchen individuellen Berechnungen besteht naturgemäß eine höhere Subjektivität, als es bei periodischen Berichten der Fall ist. In diesem Zusammenhang kommt es auch auf die bereits vorhandene Differenziertheit und Flexibilität des Rechnungswesens des Unternehmens an, in welchem Ausmaß zusätzlicher Aufwand für die Isolierung des operativen Gewinns anfällt.
Rz. 846
Plan- oder Ist-Gewinne. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ist zu klären, ob die ursprünglich geplanten Gewinne ("Ex-ante"-Betrachtung) oder die tatsächlich realisierten Gewinne ("Ex-post"-Betrachtung) aus der zugrunde liegenden Transaktion für die Gewinnaufteilung heranzuziehen sind. Diese Frage lässt sich allerdings nicht allgemeingültig beantworten. Entsprechend wird auch in den OECD-Leitlinien dargestellt, dass in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die Verwendung von Plan- oder Ist-Gewinnen in der Praxis feststellbar ist. Letztlich lassen sich für die Verwendung sowohl der Plan- als auch der Ist-Gewinne überzeugende Gründe mit Bezug auf den Grundsatz des Fremdvergleichs anführen. Die überarbeiteten OECD-Leitlinien zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode verweisen auf die Analyse der Risikotragung. Insofern kann auch auf die bereits im Zusammenhang mit der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode geführte Diskussion verwiesen werden (Rz. 837 ff.).