Förderung von Heizungsanlagen

Über dieses Programm soll der Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger gefördert werden.

Begünstigt ist der Einbau von

  • solarthermischen Anlagen,
  • Biomasseanlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Kraft-Wärme-Kopplung – Einzelanlagen.

Das Programm ermöglicht die Einzelförderung der oben aufgeführten Anlagen sowie auch eine Kombination von mehreren Anlagen.

 
Hinweis

Hydraulischer Abgleich

Nach dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist zwingend ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

Die Anlagen müssen folgende technische Bedingungen erfüllen:

6.2.1 Solarthermische Anlagen

Mindestgrößen

Die Anlage muss der Warmwassererwärmung und/oder der Raumheizung dienen. Die Kollektorfläche bei Flachkollektoren muss mindestens 5 m2, bei Vakuumröhrenkollektoren mindestens 3 m2 betragen. Nach dem 31.12.2006 geprüfte Kollektoren sind nur förderfähig, wenn sie das europäische Prüfzeichen "Solar Keymark" tragen.

6.2.2 Biomasseanlagen

Es muss sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe und Biogas.

Ein manuell beschickter Scheitholzvergaser-Kessel als Zentralheizung wird nur gefördert, wenn der Wirkungsgrad mindestens 89 % beträgt.

6.2.3 Wärmepumpen

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. Insbesondere folgende Wärmepumpen werden gefördert:

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Die Wärmepumpen müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen (VDI 4650) nachweisen:

  • 3,80 bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen
  • 3,50 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • 1,30 bei gasbetriebenen Wärmepumpen.

6.2.4 Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Dieser Programmteil fördert den Einbau von KWK-Einzelanlagen zur Wärmeversorgung wie z. B. Mini-Blockheizkraftwerke oder Brennstoffzellen. Auch Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind förderfähig. Wird für das System ein Spitzenlastkessel (Gas- oder Ölbrennwertkessel) benötigt, kann dieser mitgefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauten und Prototypen. Als Prototyp gelten Anlagen, die weniger als 4 mal gebaut worden sind. Weiterhin sind gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit wesentlichen gebrauchten Teilen von der Förderung ausgeschlossen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?