Antrag über Hausbank

Die Antragstellung erfolgt über das sog. Hausbankverfahren (siehe Abschn. 2.1).

Ist die Maßnahme abgeschlossen, muss der Antragsteller die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Rechnungen der Hausbank vorzulegen.

 
Praxis-Tipp

Nachweise

Achten Sie darauf, dass die Rechnungen alle notwendigen Angaben enthalten. Zudem muss die Adresse des Investitionsobjekts enthalten sein.

Neben der Vorlage der Rechnungen ist auch der Nachweis zu erbringen, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist.

Die Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

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