Gefördert werden alle Investitionen einer WEG, die im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen und barrierereduzierenden Modernisierungen des Wohnungsbestands getätigt werden. Der Wohnungsbestand muss in Baden-Württemberg belegen sein. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt wurde,
  • die energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen unter Einhaltung der Bedingungen des Gebäudeenergiegesetzes,
  • der Abbau von Barrieren nach DIN 18040-2,
  • die Nutzung von erneuerbaren Energien (z. B. Sonne, Wind, Biomasse und Wasser), wenn zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Bedingungen für die Förderungen sind, dass die antragstellende WEG die in diesen Programmen genannten Bedingungen für die Maßnahmen erfüllt.

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