DIN 18040
Eine Förderung über dieses Programm setzt grundsätzlich voraus, dass die neu errichteten Wohnungen barrierefrei erstellt werden. Maßgeblich für die Beurteilung bzw. für die Bauplanung sind die Regelungen der DIN 18040.
Weiterhin werden nur Bauvorhaben gefördert, die auf Dauer einen guten Wohn- und Nutzwert bieten sowie einen festgelegten Mindeststandard nicht unterschreiten. Maßgeblich hierfür sind die Regelungen der WFB 2012. Die neuen Wohnungen müssen abgeschlossen und angemessen groß sein.
Wohnungsgrößen
Folgende Wohnungsgrößen gelten als angemessen:
Wohnung | Haushaltsgröße für | Wohnfläche |
---|---|---|
1-Zimmer-Wohnung | 1 Person | 40 m2 |
2-Zimmer-Wohnung | 1 Person | 50 m2 |
2-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | 55 m2 |
3-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | 65 m2 |
3-Zimmer-Wohnung | 3 oder 4 Personen | 75 m2 |
4-Zimmer-Wohnung | 4 Personen | 90 m2 |
jede weitere Person im Haushalt | + 15 m2 |
Die Mindestgröße einer Wohnung muss 35 m2 betragen.
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