Die gewährten Darlehen sollen insbesondere für folgende Baumaßnahmen genutzt werden:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäude (z. B. Wärmedämmung an Außenwänden, Geschossdecken und Dach, Einbau von neuen Fenstern, Erneuerung der Haustechnik)
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z. B. Anbau eines Aufzugs, Einbau eines Treppenlifts)
  • allgemeine Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung (z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Wasserversorgung)
  • Erweiterung des Objekts durch Aufstockung, An- und Ausbau
  • Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung.

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