Zusatzförderung

Förderberechtigt sind nur Personen, die die programmgemäßen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Maßgeblich sind die positiven Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG. Bei der Berechnung der Einkommensgrenzen werden die positiven Einkünfte der letzten 2 Kalenderjahre vor Antragseingang herangezogen. Der Nachweis über die Höhe der positiven Einkünfte wird über den jeweiligen Einkommensteuerbescheid erbracht. Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, ist eine Zusatzförderung von 10.000 EUR möglich.

15 %

Neben der Einhaltung der Einkommensgrenze muss der Antragsteller Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten einbringen. In der Regel reicht es aus, wenn 2/3 davon in Geld bestehen.

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