20 Jahre

Wer diese Förderung in Anspruch nimmt, kann an Mietpreis- und Belegungsbedingungen gebunden sein. Die Umfänge und der Inhalt der Bedingungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht zu vereinbaren. Die Bindefrist ist in der Regel genau so lange wie die Darlehenslaufzeit (20 Jahre) und beginnt mit der Fertigstellung der Maßnahmen.

 
Praxis-Tipp

Mietpreis- und Belegungsbedingungen

Wer mehr über die Mietpreis- und Belegungsbedingungen einzelner Kommunen wissen möchte, kann sich telefonisch an einen Berater der ILB (Telefon siehe oben) wenden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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