Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach

  • dem Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags,
  • einer dinglichen Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten,
  • Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnungen des Mietobjekts,
  • Nachweis einer Gebäudeversicherung,
  • Nachweis des erreichten energetischen Standards.

Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von bis 50 % ausgezahlt werden, wenn im Zeitpunkt des Antrags ein Bauzustand von 60 % nachgewiesen wird.

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