Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach
- dem Abschluss des Förderungs- und Darlehensvertrags,
- einer dinglichen Sicherung des Darlehens innerhalb von 85 % der Gesamtkosten,
- Nachweis der Fertigstellung sämtlicher Wohnungen des Mietobjekts,
- Nachweis einer Gebäudeversicherung,
- Nachweis des erreichten energetischen Standards.
Das Darlehen kann auf Antrag in Höhe von bis 50 % ausgezahlt werden, wenn im Zeitpunkt des Antrags ein Bauzustand von 60 % nachgewiesen wird.
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