Adressat

Das Land Bremen hat die BreMo GbR mit der Bearbeitung dieser Förderung beauftragt. Der Förderantrag ist auf der Webseite der BreMo GbR (www.bremer-modernisieren.de) unter dem Button "Förderung" zu finden. Dieser ist vollständig ausgefüllt an die BreMo GbR, Postfach 10 72 25, 28072 Bremen zu richten.

Antragsteller aus Bremerhaven wenden sich an SWB Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bürgermeister-Smidt-Straße 49, 27568 Bremerhaven.

Dem Förderantrag ist eine Berechnung der Fläche anhand von Zeichnungen und erforderlichenfalls zusätzliche Fotos vorzulegen. Fensterflächen unter 1 m2 dürfen übermessen werden.

Wird die Wohnungseigentümergesellschaft durch einen Verwalter vertreten, so genügt bei Antragstellung die Vorlage einer Liste mit den Namen der Eigentümer des zu fördernden Gebäudes. Wird die WEG durch keinen Verwalter vertreten, müssen alle Miteigentümer den Förderantrag unterschreiben.

Unterlagen

Die Fördermittel werden nach Abschluss der geförderten Maßnahme ausgezahlt. Dabei müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • eine Kostenzusammenstellung
  • alle Rechnungen.

Besteht die Maßnahme aus mehreren abgeschlossenen Teilmaßnahmen, so können die Fördermittel bereits für diese Teilmaßnahmen ausgezahlt werden. Dies ist entsprechend zu beantragen. Bei Teilbeträgen unter 1.500 EUR erfolgen keine Teilauszahlungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?