Bei den nachfolgend aufgeführten Förderbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge. Die tatsächlichen Förderbeträge legt die Bewilligungsstelle unter Nutzung der Ausführungsbestimmungen fest. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Ausführungsbestimmung. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Höchstbeträge

Im Jahr 2020 waren folgende Höchstbeträge geregelt:

 
 

Umstellung auf Nah- und Fernwärme

je Vorhaben bis zu

Umstellung auf Gas

je Vorhaben bis zu
Einfamilienhaus 2.500 EUR 2.250 EUR
Zweifamilienhaus 4.000 EUR 3.750 EUR

Bei Gebäuden mit 3 bis 12 Wohneinheiten berechnet sich der Förderbetrag aus einem Festbetrag für das Gebäude und einem variablen Betrag, der mit der Anzahl der Wohnungen multipliziert wird. Der Festbetrag für die Umstellung auf Nah- und Fernwärme oder Gas beträgt bis zu 3.500 EUR. Der variable Betrag je vermietete Wohnung beträgt bis zu 1.250 EUR. Wird die Wohnung selbst genutzt, so werden bis zu 200 EUR gefördert.

Für die Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets wird ein Zuschuss von bis zu 2.700 EUR gewährt.

 
Hinweis

Förderung einer Holzpellet-Heizung

Um diese Landesförderung für den Einbau eines Heizsystems auf Basis von Holzpellets zu erhalten, müssen die Fördermittel des Programms "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Asbesthaltige Nachtspeicher

Für die Entsorgung asbesthaltiger Nachtspeicher wird ebenfalls ein Zuschuss gewährt. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Entsorgung (siehe "Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital"). Für Ein- und Zweifamilienhäuser werden bis zu 100 EUR je Gerät gewährt. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu 12 Wohnungen sind bis zu 75 EUR je Gerät möglich. In begründeten Fällen sind sogar höhere Zuschüsse möglich.

Auch bei gewerblich genutzten Flächen werden für die Beseitigung der Nachtspeichergeräte Zuschüsse gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

In Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch dann gewährt werden, wenn zwar die elektrische Heizung, nicht aber die elektrische Warmwasserbereitung ersetzt wird. In diesen Fällen sind folgende Zuschüsse möglich:

 
 

Umstellung auf Nah- und Fernwärme

je Vorhaben bis zu

Umstellung auf Gas

je Vorhaben bis zu
Einfamilienhaus 1.000 EUR 1.250 EUR
Zweifamilienhaus 1.750 EUR 2.000 EUR
Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 12 Wohnungen

Festbetrag je Gebäude bis zu 2.000 EUR

Festbetrag je vermietete Wohnung bis zu 500 EUR

Festbetrag je selbst genutzter Wohnung bis zu 100 EUR

Bei Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt der Zuschuss bis zu 1.350 EUR.

In begründeten Fällen sind auch höhere Zuschüsse möglich.

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