Bei den nachfolgend aufgeführten Förderbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge. Die tatsächlichen Förderbeträge legt die Bewilligungsstelle unter Nutzung der Ausführungsbestimmungen fest. Es gilt immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Ausführungsbestimmung. Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Höchstbeträge
Im Jahr 2020 waren folgende Höchstbeträge geregelt:
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Umstellung auf Nah- und Fernwärme je Vorhaben bis zu |
Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu |
Einfamilienhaus |
2.500 EUR |
2.250 EUR |
Zweifamilienhaus |
4.000 EUR |
3.750 EUR |
Bei Gebäuden mit 3 bis 12 Wohneinheiten berechnet sich der Förderbetrag aus einem Festbetrag für das Gebäude und einem variablen Betrag, der mit der Anzahl der Wohnungen multipliziert wird. Der Festbetrag für die Umstellung auf Nah- und Fernwärme oder Gas beträgt bis zu 3.500 EUR. Der variable Betrag je vermietete Wohnung beträgt bis zu 1.250 EUR. Wird die Wohnung selbst genutzt, so werden bis zu 200 EUR gefördert.
Für die Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets wird ein Zuschuss von bis zu 2.700 EUR gewährt.
Förderung einer Holzpellet-Heizung
Um diese Landesförderung für den Einbau eines Heizsystems auf Basis von Holzpellets zu erhalten, müssen die Fördermittel des Programms "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Asbesthaltige Nachtspeicher
Für die Entsorgung asbesthaltiger Nachtspeicher wird ebenfalls ein Zuschuss gewährt. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Entsorgung (siehe "Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital"). Für Ein- und Zweifamilienhäuser werden bis zu 100 EUR je Gerät gewährt. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu 12 Wohnungen sind bis zu 75 EUR je Gerät möglich. In begründeten Fällen sind sogar höhere Zuschüsse möglich.
Auch bei gewerblich genutzten Flächen werden für die Beseitigung der Nachtspeichergeräte Zuschüsse gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
In Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch dann gewährt werden, wenn zwar die elektrische Heizung, nicht aber die elektrische Warmwasserbereitung ersetzt wird. In diesen Fällen sind folgende Zuschüsse möglich:
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Umstellung auf Nah- und Fernwärme je Vorhaben bis zu |
Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu |
Einfamilienhaus |
1.000 EUR |
1.250 EUR |
Zweifamilienhaus |
1.750 EUR |
2.000 EUR |
Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 12 Wohnungen |
Festbetrag je Gebäude bis zu 2.000 EUR Festbetrag je vermietete Wohnung bis zu 500 EUR Festbetrag je selbst genutzter Wohnung bis zu 100 EUR |
Bei Umstellung des Heizsystems auf Holzpellets beträgt der Zuschuss bis zu 1.350 EUR.
In begründeten Fällen sind auch höhere Zuschüsse möglich.