Nur 1 Antrag pro Kunde

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die auch Kunden der SWB sind. So muss im Zeitpunkt der Antragstellung ein Energieversorgungsvertrag "Erdgas" bestehen. Die Lieferung muss an das geförderte Objekt erfolgen. Gleichzeitig darf der Gesamtenergieverbrauch von 150.000 kWh/Jahr (Erdgas) nicht überschritten werden. Pro Kunde ist nur ein Antrag möglich.

Ist der Antragsteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand, wird der Antrag zurückgewiesen.

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