Dieses Programm soll Investoren motivieren, neue Mietwohnungen zu bauen und bei der Herstellung darauf zu achten, dass die neuen Objekte energetische Standards erfüllen. Neben dem Bau von energieeffizienten Wohnungen wird auch der Ersterwerb energieeffizienter Wohngebäude gefördert.
4.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?
Bauherren fördern
Mit diesem Programm will das Land Hessen Bauherren von Mietwohnungen fördern. Dabei kommt es darauf an, dass das Objekt den KfW-Effizienzhaus-Standard oder KfW-Passivhaus-Standard erreicht. Begünstigt wird auch der Ersterwerber solcher Objekte.
4.2 Was wird gefördert?
Das Programm entspricht dem KfW-Bank-Programm "KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus Neubau (261)".
Gefördert wird
- die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden,
- die Erweiterung von Wohnungen durch abgeschlossene Wohneinheiten,
- die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnungen,
wenn die Maßnahmen im Ergebnis zu einem KfW-Effizienzhaus 40, 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH), 40 Plus 55, 55 EE oder 55 NH führen. Die entsprechenden Erläuterungen und Mindestanforderungen findet man im Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" zu dem Programm 261/262 auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de).
Nicht gefördert werden Maßnahmen an Wochenend- und Ferienhäusern. Zudem ist eine Kombination von EE-Klassen mit NH-Klassen nicht möglich.
4.3 Konditionen
Günstigerer Zinssatz
Die Konditionen entsprechen dem KfW-Bank-Programm. Der Anreiz, die Darlehen über das Land Hessen zu beantragen, liegt darin, dass die Programmzinsen der KfW-Bank nochmals mit einem unter dem KfW-Zinssatz liegenden günstigeren Zinssatz angeboten werden.
Hier die wichtigsten Eckpunkte des KfW-Programms:
- Laufzeiten der Darlehen bis zu 30 Jahren
- 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
- erste Zinsbindungsfrist 10 Jahre
- Auszahlungsquote 100 %
- Förderung über Darlehen bis zu 100 % der Kosten, maximal aber 150.000 EUR je Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse in Höhe von 25 % für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus
- Tilgungszuschüsse in Höhe von 22,5 % für das KfW-Effizienzhaus 40 EE und NH
- Tilgungszuschüsse in Höhe von 20 % für das KfW-Effizienzhaus 40
- Tilgungszuschüsse in Höhe von 17,5 % für das KfW-Effizienzhaus 55 EE und NH
- Tilgungszuschüsse in Höhe von 15 % für das KfW-Effizienzhaus 55.
4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital
Kein Eigenkapital
Eigenkapital ist nicht erforderlich.
Die beantragten Darlehen dürfen nicht in Verbindung mit Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Maßnahmen stehen. Dies gilt nicht für Zwischenfinanzierungen. Die programmgemäße Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Als Sicherheiten gelten die banküblichen Besicherungen.
4.5 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht.
Insbesondere folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
4.6 Ähnliche Programme
Das Programm entspricht dem KfW-Bank-Programm "BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Neubau) – Programm 261".
Zusätzliche Zinszuschüsse
Zinszuschüsse aus dem hessischen Energieeffizienzprogramm sind zusätzlich möglich.