Barrieren abbauen oder verringern

Über dieses Programm werden bauliche Maßnahmen gefördert, die an einem bestehenden Gebäude und an dessen Außenanlagen bestehende Barrieren abbauen oder verringern. Die Maßnahmen müssen die Forderungen der DIN 18040-2 erfüllen. Es kann sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln:

  • Umbau der Dusche zu einer bodengleichen Dusche oder deren Einbau
  • Veränderung des Grundrisses zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen
  • Verbesserung der Ausstattung (z.  B. Erhöhung des Toilettensitzes, Veränderung der Höhe von Schaltern und Steckdosen)
  • Einbau verbreiteter Türen und eventueller Abbau von Türschwellen
  • Umgestaltungen zur Verminderung oder Abbau von Differenzstufen (z.  B. Rampen, Aufzüge, Treppenlifte)
  • Umbau von Balkonen und Terrassen
  • Einbau oder Nachrüstung elektrischer Türöffnungssysteme
  • Ein-, An- oder Umbau von Aufzügen
  • Maßnahmen und Einbauten zum Einbruchschutz
  • bestehenden Wohnraum ändern und erweitern
  • Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder des Wohngebäudes
  • Schaffung von Orientierungssystemen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen

Neben den o. g. Maßnahmen werden auch Instandhaltungsmaßnahmen gefördert, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung obiger Maßnahmen stehen.

Keine Förderung

Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn

  • mit einer Maßnahme bereits schon begonnen wurde (maßgeblich ist der Abschluss des Leistungs- oder Lieferungsvertrags),
  • planungs- und baurechtliche Belange der Maßnahme entgegenstehen,
  • an dem Wohngebäude bauliche Missstände vorhanden sind.

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