Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken.
Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können zu einer nachhaltigen Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung führen:
- Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
- Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
- Verbesserung des Schallschutzes
- Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
- Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
- Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
- Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
Energieberater mit einbeziehen
Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.
Heizenergie und Wasser
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können im Ergebnis zur Einsparung von Heizenergie und Wasser führen:
- Der Einbau von neuen Fenstern und Türen
- Verbesserung der Wärmedämmung des Objekts (z. B. Fassade, Geschossdecken, Dach)
- Verbesserung einer bestehenden Heizungsanlage oder der Neueinbau einer solchen
- Verbesserung der Mess- und Regeltechnik der Heizungsanlage
- Anschluss des Objekts an die Fernwärmeversorgung
- Einbau von Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Nutzung von alternativen Energien (z. B. Solaranlagen, Biogasanlagen)
- Einbau von Wärmepumpen
- Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
Neben den obigen Maßnahmen werden auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen am Objekt gefördert, wenn diese Instandsetzungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit der Modernisierungsmaßnahme stehen.
Keine Förderung
Nicht gefördert werden:
- Aufwendungen für bewegliche Ausstattungsgegenstände
- Einbauküchen
- Verwendung von Materialien mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Fußbodenbelägen etc.)
- Sogenannte Schönheitsreparaturen
- Anbauten
- Maßnahmen in der Außenanlage
- Einbau von elektrischen Direktheizungen
- Fassadenanstriche, wenn diese nur der optischen Verschönerung des Objekts dienen
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
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