Aufwand mind. 12.500 EUR
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen.
Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt.
- Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förderungsfähigen Modernisierungsaufwendungen, höchstens 60.000 EUR gewährt.
Berechnung der Darlehenssumme
Eheleute Römer möchten ein Einfamilienhaus erwerben. Unter den Angeboten befindet sich auch ein älteres Objekt, dessen Bausubstanz zwar in Ordnung ist, aber erheblich renoviert bzw. modernisiert werden muss. Der Kaufpreis soll 70.000 EUR betragen. Ein Kostenvoranschlag führt zu förderungsfähigen Modernisierungskosten in Höhe von 50.000 EUR.
Berechnung | Darlehen | |
---|---|---|
Investitionsbedarf Anschaffungskosten | 70.000 EUR | |
Darlehenshöhe für die Anschaffung | 35.000 EUR | |
Investitionsbedarf Modernisierung | 50.000 EUR | |
Mindestinvestitionsgrenze von 12.500 EUR erreicht? | ja | |
Förderung 80 % der Investitionskosten; max. 60.000 EUR | 40.000 EUR | |
Anzahl der geförderten Wohnungen | 1 | |
Darlehenshöhe Modernisierung | 40.000 EUR | |
Zwischensumme | 75.000 EUR | |
Gesamtdarlehen | 70.000 EUR |
Die Summe aus Erwerbs- und Modernisierungskosten darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.
Laufzeit bis zu 30 Jahren
Die bewilligten Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Laufzeiten bis zu 30 Jahren vereinbart werden. Der Zins ist über die gesamte Laufzeit gleich. Das 1. Jahr der Darlehenslaufzeit ist in der Regel tilgungsfrei.
Die Darlehensauszahlung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises und nach Vorhabensfortschritten. Das Darlehen soll innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abgerufen sein.
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