Aufwand mind. 12.500 EUR

Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen.

Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt.
  • Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förderungsfähigen Modernisierungsaufwendungen, höchstens 60.000 EUR gewährt.
 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Darlehenssumme

Eheleute Römer möchten ein Einfamilienhaus erwerben. Unter den Angeboten befindet sich auch ein älteres Objekt, dessen Bausubstanz zwar in Ordnung ist, aber erheblich renoviert bzw. modernisiert werden muss. Der Kaufpreis soll 70.000 EUR betragen. Ein Kostenvoranschlag führt zu förderungsfähigen Modernisierungskosten in Höhe von 50.000 EUR.

 
  Berechnung Darlehen
Investitionsbedarf Anschaffungskosten 70.000 EUR  
Darlehenshöhe für die Anschaffung   35.000 EUR
Investitionsbedarf Modernisierung 50.000 EUR  
Mindestinvestitionsgrenze von 12.500 EUR erreicht? ja  
Förderung 80 % der Investitionskosten; max. 60.000 EUR 40.000 EUR  
Anzahl der geförderten Wohnungen 1  
Darlehenshöhe Modernisierung   40.000 EUR
Zwischensumme   75.000 EUR
Gesamtdarlehen   70.000 EUR

Die Summe aus Erwerbs- und Modernisierungskosten darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.

Laufzeit bis zu 30 Jahren

Die bewilligten Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Laufzeiten bis zu 30 Jahren vereinbart werden. Der Zins ist über die gesamte Laufzeit gleich. Das 1. Jahr der Darlehenslaufzeit ist in der Regel tilgungsfrei.

Die Darlehensauszahlung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises und nach Vorhabensfortschritten. Das Darlehen soll innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abgerufen sein.

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