Zusammenfassung
Die Förderungen des Saarlandes erfolgen über die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB). Die Förderprogramme können unter www.sikb.de eingesehen werden. Hier finden Sie auch die dazugehörigen Formulare und Merkblätter.
Weitere Programminformationen zu den hier behandelten Programmen erhält man unter der Hotline-Nummer 0681/3033-333. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Klärung von Fragen.
Zudem werden energetische Maßnahmen durch die Kommunen direkt über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes gefördert.
1 Übersicht der Förderprogramme des Saarlandes
Förderprogramm |
Antragsteller |
Förderart |
SKIB: Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Programm Nr. 21) |
Privateigentümer |
Darlehen |
SKIB: Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum – Erwerb mit anschließender Modernisierung (Programm Nr. 23) |
Privateigentümer |
Darlehen |
SKIB: Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnungen (Programm Nr. 25) |
Privatpersonen Wohnungsgesellschaften |
Darlehen |
SKIB: Finanzierung von Wohneigentümergemeinschaften |
Verwalter der WEG |
Darlehen |
Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts "Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP-kommunal)" |
Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe |
Darlehen |
2 Allgemeine Voraussetzungen für die Programme der SKIB
Die Förderprogramme der SIKB haben bezüglich der Mietwohnungsgrößen und Einkommensgrenzen allgemeine Voraussetzungen geschaffen. Diese sind unter den Punkten 2.1 und 2.2 für alle Programme erläutert. Zudem werden besonders Objekte gefördert, die in einer "Besonderen Gebietskulisse" belegen sind. Unter Punkt 2.3 wird der Begriff näher erläutert.
2.1 Vorgaben zur Größe von Mietwohnungen
Haushaltsgröße, Wohnfläche und Mindestraumzahl
Eine über die SIKB-Programme geförderte Mietwohnung muss folgende Bedingungen erfüllen:
Haushaltsgröße |
Max. Wohnfläche |
Mindesträume |
1-Personen-Haushalt |
45 m2 |
1 Zimmer, Küche, Nebenräume |
2-Personen-Haushalt |
60 m2 |
2 Zimmer, Küche, Nebenräume |
3-Personen-Haushalt |
75 m2 |
3 Zimmer, Küche, Nebenräume |
4-Personen-Haushalt |
90 m2 |
4 Zimmer, Küche, Nebenräume |
je weitere Person |
+ 15 m2 |
|
In den einzelnen Programmen sind hierzu noch programmbezogene Bedingungen aufgeführt. Auf diese wird bei den Programmen hingewiesen.
2.2 Einkommensgrenzen
Wird eine Wohnung nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten neu vermietet, so gelten für die SIKB-Programme folgende Einkommensgrenzen:
Einkommensgrenze nach HaushaltsgrößeHaushaltsgröße |
Einkommensgrenze |
1-Personen-Haushalt |
19.500 EUR |
2-Personen-Haushalt |
29.900 EUR |
für jede weitere zum Haushalt rechnende Person |
7.800 EUR |
für jedes Kind, das bei der Einkommen- und Lohnsteuer berücksichtigt wird |
1.300 EUR |
Es handelt sich bei den Einkommensgrenzen um bereits bereinigte Jahreseinkommen gemäß §§ 20 bis 24 WoFG.
2.3 Besondere Gebietskulisse
Das Saarland fördert bevorzugt Objekte, die in einer "Besonderen Gebietskulisse" belegen sind. Unter diesem Begriff sammeln sich Stadterneuerungsgebiete. Dies sind folgende Gebiete:
Stadterneuerungsgebiete
Sanierungsgebiete
- Erhaltungssatzungsgebiete
- Stadtumbaugebiete
- Entwicklungsgebiete
- Gebiete, in denen Maßnahmen der sozialen Stadt durchgeführt werden
Dazu kommen Vorhaben an zentralen Orten innerhalb eines bebauten Gemeindegebiets, die sich im Geltungsbereich von Bebauungsplänen für neue Wohngebiete, die vor dem 1.1.2007 rechtskräftig wurden, oder im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen Wohnbebauung allgemein zulässig ist, die ab dem 1.1.2007 rechtskräftig wurde, befinden und die die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden nachhaltig unterstützen und von der für die Stadtentwicklung zuständigen obersten Landesbehörde anerkannt sind.
3 SIKB: Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
3.1 An wen richtet sich das Programm?
Privateigentümer
Antragsberechtigt sind Privateigentümer eines selbstgenutzten Ein-, Zweifamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung.
3.2 Was wird gefördert?
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern sowie Maßnahmen, die sich mindernd auf den Verbrauch von Energie und Wasser auswirken.
Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können zu einer nachhaltigen Gebrauchs- oder Wohnwerterhöhung führen:
- Eine Änderung des Wohnungszuschnittes und gleichzeitige Anpassung der Funktionsabläufe
- Verbesserung der Belichtung und der Belüftung
- Verbesserung des Schallschutzes
- Verbesserung der Versorgung des Objekts (Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
- Verbesserung der sanitären Einrichtungen bis hin zu Änderungen in den Installationen
- Umbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage, wenn dadurch der CO2- oder SO2-Ausstoß gemindert wird
- Abbau von Einzelöfen hin zu einer Sammelheizung
- Einbau von Sammel- und Regeltechniken im Zusammenhang mit Sammelheizungen
Energieberater mit einbeziehen
Insbesondere bei Modernisierungen der Heizungsanlage empfiehlt sich immer das Gespräch mit einem anerkannten Energieberater. Um die fachliche Leistung eines Energieberaters einordnen zu können, lassen Sie sich vorab Referenzen von ihm geben.
Heizenergie und Wasser
Folgende Modernisierungsmaßnahmen können im Ergebnis zur Einsp...