Für die KfW-Programme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen" werden Förderdarlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Für Maßnahmen der allgemeinen Modernisierung sind sogar bis zu 75.000 EUR je Wohneinheit möglich. Grundlage ist der Wohnungsbestand zu Beginn der Maßnahmen. Das maximale Darlehensvolumen je Objekt beträgt 750.000 EUR. Das Mindestdarlehen muss 10.000 EUR betragen.

Förderung der 1. Zinsbindungsfrist

Die maßgeblichen Programmzinsen der KfW-Programme werden durch die IB für die 1. Zinsbindungsfrist verbilligt. So betrug der nominale Zinssatz der IB bei einer Laufzeit von 10 Jahren im August 2016 für das Programm "Altersgerecht Umbauen" 0,40 %, für das Programm "Energieeffizient Sanieren" 0,40 % und für die allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen 1,25 %.

Grundsätzlich werden die Darlehen zu 100 % ausgezahlt. Dies gilt nicht für die Variante "Modernisieren". Hier kommen nur 96 % der Darlehenssumme zur Auszahlung. Die Abruffrist für die Darlehensmittel beträgt 12 Monate. Ohne zusätzliche Kosten ist eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen nur innerhalb der 1. Zinsfestschreibungsdauer (10 Jahre) möglich.

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