Mit diesem Programm sollen Anreize für den Neubau oder die Umrüstung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben geschaffen werden. Eine Bedingung ist dabei, dass diese in absehbarer Zeit nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.
3.1 Wer kann die Fördermittel beantragen?
Eigentümer
Anspruchsberechtigt sind alle privaten Grundstückseigentümer, die von der unteren Wasserbehörde oder dem zuständigen Aufgabenträger zum Neubau oder zu einer Umrüstung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube aufgefordert wurden.
3.2 Was wird gefördert?
Kosten
Gefördert werden folgende Kosten:
- Investitionskosten
- Planungskosten
- Aufwendungen für die Erstellung von notwendigen Zufahrtswegen
- Verwaltungsgebühren
- Ausgaben für die Abnahme und Freigabe der Anlage.
Förderverbot
Nicht gefördert werden:
- Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
- Kosten für den Grunderwerb
- Aufwendungen zur Deckung der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.
3.3 Darlehenskonditionen
Bis zu 25.000 EUR
Es werden Darlehen von 3.000 bis 25.000 EUR gewährt. Der Programmzinssatz beträgt nominal 0,99 % p. a. Die Darlehenslaufzeit beträgt 5 Jahre. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe mit einer Auszahlungsquote von 100 %. Teilauszahlungen sind nicht möglich.
Gebühren
Die Abruffrist für das Darlehen beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Darlehenszusage. Eine vorzeitige Tilgung ist ausgeschlossen. Sicherheiten werden nicht verlangt. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird ab dem 2. Monat nach Unterzeichnung des Vertrags eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat erhoben. Weiterhin wird für die Bearbeitung des Antrags ein einmaliges Entgelt verlangt. Grundsätzlich beträgt das Entgelt 1 % des Darlehensnennbetrags, mindestens aber 50 EUR.
3.4 Antragstellung
Direktantrag
Der Antrag ist auf dem Förderantrag der IB-Bank zu stellen. Diesen findet man auf der Webseite der IB-Bank (www.ib-sachsen-anhalt.de). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kostenvoranschlag über die Anlage
- ausgefüllte Selbstauskunft
- bei Direkteinleitung die wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde
- bei einem Anschluss der Kleinkläranlage an einen sog. Bürgermeisterkanal die Einleitungsgenehmigung des Aufgabengebers.
Der Antrag ist direkt an die IB Sachsen-Anhalt, Förderberatungszentrum, Domplatz 12, 39104 Magdeburg zu richten.
Eine kostenfreie Hotline erreicht man unter 0800/56 007 57.
3.5 Mittelverwendung
Mittelverwendung
Die IB-Bank prüft die Mittelverwendung. Sind die Mittel nicht oder nicht vollständig dem Förderzweck zugeflossen, so kann das Geld zurückverlangt werden.
3.6 Förderausschluss
Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.