Bürgschaft

Bürgschaften werden für folgende Kredite übernommen:

  • Erwerb von vermieteten Wohnungen
  • Modernisierung und Instandhaltung von vermieteten Wohnungen
  • Umschuldung oder Anschlussfinanzierungen von Krediten, die für den Erwerb, Modernisierung oder Instandhaltung aufgenommen wurden
  • in Ausnahmefällen die Neuschaffung von Wohnraum zur Vermietung, wenn die Neuschaffung städtebaulichen Zielen entspricht und die Realisierung des Vorhabens ansonsten dauerhaft in Gefahr wäre.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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