Stationäre Energiespeichersysteme

Mit diesem Programmteil werden Investitionen in stationäre Energiespeichersysteme gefördert. Die Systeme müssen in Verbindung mit der Fotovoltaikanlage stehen und den von ihr erzeugten Strom speichern. Gefördert werden

  • neue Anlagen,
  • Ersatzinvestitionen,
  • Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen.

Dabei stehen folgende Systeme im Vordergrund:

  • Batteriespeicher in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage
  • thermische Energiespeicher.

Batteriespeicher

Batteriespeicher im Sinne dieses Programms sind wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie. Folgende Komponenten gehören zu einem System:

  • der Batteriespeicher
  • das Batteriemanagementsystem
  • alle zum bestimmungsmäßigen Betrieb der Anlage notwendigen weiteren Komponenten.

Für Batteriespeichersysteme gelten insbesondere folgende weitere Bedingungen:

  • Die Leistungsabgabe der Fotovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf 40 % der erzeugten Jahresleistung betragen.
  • Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung der Fotovoltaikanlage besteht für die gesamte Lebensdauer, maximal aber 20 Jahre.
  • Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, die eine Neueinstellung ermöglicht.
  • Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung.
  • Die existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind einzuhalten.
  • Die verwendeten Protokolle zu den elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems sind zum Zwecke der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.
  • Der sichere Betrieb der Batterie und des Batteriespeichers ist zu gewährleisten.
  • Für die Batterie und das Batteriespeichersystem ist eine Zweitwertersatzgarantie mit einer Laufzeit von mindestens 8 Jahren vorzulegen.
  • Die Inbetriebnahme der Anlage ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.

Weitere Informationen zu den Bedingungen findet man auf der Webseite der TAB.[1]

Thermische Energiespeicher

Thermische Energiespeicher im Sinne dieses Programms sind saisonale Speicher, mit dem solarthermisch erzeugte oder/und umgewandelte elektrische Energie für eine spätere Verwendung gespeichert werden kann.

Es kann sich dabei insbesondere um folgende Speicher handeln:

  • Wärmespeicher
  • Kältespeicher
  • Power-to-heat-Anlagen.

Für diese Anlagen gelten folgende Bedingungen:

  • eine hinreichende Speicherkapazität
  • eine hinreichende Eignung zur Langzeitspeicherung
  • Der selbsterzeugte Strom wird zu mindestens 60 % selbst verbraucht (Eigenverbrauchsquote).
  • Die Anlage muss geeignet sein, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
  • Die solare Deckungsrate von mindestens 60 % muss erreicht werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?