Stationäre Energiespeichersysteme
Mit diesem Programmteil werden Investitionen in stationäre Energiespeichersysteme gefördert. Die Systeme müssen in Verbindung mit der Fotovoltaikanlage stehen und den von ihr erzeugten Strom speichern. Gefördert werden
- neue Anlagen,
- Ersatzinvestitionen,
- Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen.
Dabei stehen folgende Systeme im Vordergrund:
- Batteriespeicher in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage
- thermische Energiespeicher.
Batteriespeicher
Batteriespeicher im Sinne dieses Programms sind wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie. Folgende Komponenten gehören zu einem System:
- der Batteriespeicher
- das Batteriemanagementsystem
- alle zum bestimmungsmäßigen Betrieb der Anlage notwendigen weiteren Komponenten.
Für Batteriespeichersysteme gelten insbesondere folgende weitere Bedingungen:
- Die Leistungsabgabe der Fotovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf 40 % der erzeugten Jahresleistung betragen.
- Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung der Fotovoltaikanlage besteht für die gesamte Lebensdauer, maximal aber 20 Jahre.
- Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, die eine Neueinstellung ermöglicht.
- Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung.
- Die existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind einzuhalten.
- Die verwendeten Protokolle zu den elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems sind zum Zwecke der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.
- Der sichere Betrieb der Batterie und des Batteriespeichers ist zu gewährleisten.
- Für die Batterie und das Batteriespeichersystem ist eine Zweitwertersatzgarantie mit einer Laufzeit von mindestens 8 Jahren vorzulegen.
- Die Inbetriebnahme der Anlage ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen findet man auf der Webseite der TAB.[1]
Thermische Energiespeicher
Thermische Energiespeicher im Sinne dieses Programms sind saisonale Speicher, mit dem solarthermisch erzeugte oder/und umgewandelte elektrische Energie für eine spätere Verwendung gespeichert werden kann.
Es kann sich dabei insbesondere um folgende Speicher handeln:
- Wärmespeicher
- Kältespeicher
- Power-to-heat-Anlagen.
Für diese Anlagen gelten folgende Bedingungen:
- eine hinreichende Speicherkapazität
- eine hinreichende Eignung zur Langzeitspeicherung
- Der selbsterzeugte Strom wird zu mindestens 60 % selbst verbraucht (Eigenverbrauchsquote).
- Die Anlage muss geeignet sein, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
- Die solare Deckungsrate von mindestens 60 % muss erreicht werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
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