Stationäre Energiespeichersysteme
Mit diesem Programmteil werden Investitionen in stationäre Energiespeichersysteme gefördert. Die Systeme müssen in Verbindung mit der Fotovoltaikanlage stehen und den von ihr erzeugten Strom speichern. Gefördert werden
- neue Anlagen,
- Ersatzinvestitionen,
- Erweiterungen von saisonalen Energiespeichersystemen.
Dabei stehen folgende Systeme im Vordergrund:
- Batteriespeicher in Verbindung mit einer Fotovoltaikanlage
- thermische Energiespeicher.
Batteriespeicher
Batteriespeicher im Sinne dieses Programms sind wiederaufladbare Speicher für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie. Folgende Komponenten gehören zu einem System:
- der Batteriespeicher
- das Batteriemanagementsystem
- alle zum bestimmungsmäßigen Betrieb der Anlage notwendigen weiteren Komponenten.
Für Batteriespeichersysteme gelten insbesondere folgende weitere Bedingungen:
- Die Leistungsabgabe der Fotovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf 40 % der erzeugten Jahresleistung betragen.
- Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung der Fotovoltaikanlage besteht für die gesamte Lebensdauer, maximal aber 20 Jahre.
- Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, die eine Neueinstellung ermöglicht.
- Der Wechselrichter verfügt über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung.
- Die existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind einzuhalten.
- Die verwendeten Protokolle zu den elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems sind zum Zwecke der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.
- Der sichere Betrieb der Batterie und des Batteriespeichers ist zu gewährleisten.
- Für die Batterie und das Batteriespeichersystem ist eine Zweitwertersatzgarantie mit einer Laufzeit von mindestens 8 Jahren vorzulegen.
- Die Inbetriebnahme der Anlage ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen findet man auf der Webseite der TAB.
Thermische Energiespeicher
Thermische Energiespeicher im Sinne dieses Programms sind saisonale Speicher, mit dem solarthermisch erzeugte oder/und umgewandelte elektrische Energie für eine spätere Verwendung gespeichert werden kann.
Es kann sich dabei insbesondere um folgende Speicher handeln:
- Wärmespeicher
- Kältespeicher
- Power-to-heat-Anlagen.
Für diese Anlagen gelten folgende Bedingungen:
- eine hinreichende Speicherkapazität
- eine hinreichende Eignung zur Langzeitspeicherung
- Der selbsterzeugte Strom wird zu mindestens 60 % selbst verbraucht (Eigenverbrauchsquote).
- Die Anlage muss geeignet sein, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
- Die solare Deckungsrate von mindestens 60 % muss erreicht werden.