Bewilligungsbescheid

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt von der TAB. Voraussetzung für eine Auszahlung ist die Erfüllung der im Bewilligungsbescheid geforderten Auflagen und Voraussetzungen. Zudem muss die grundpfandrechtliche Sicherung im Grundbuch nachgewiesen werden. Tilgungszuschüsse werden nicht ausgezahlt, sondern nur auf das Darlehen angerechnet.

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