Bei Beauftragung eines Spediteurs muss dieser i. a. R. bezahlt werden. Ausgangsfrachten sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Allerdings können Ausgangsfrachten auch den Kunden weiterberechnet werden. Die vollen Frachtkosten können auf die Kunden umgelegt werden oder nur ein Teil davon. Auch ist die Vereinbarung einer Transportpauschale möglich. Werden die Ausgangsfrachten weiterberechnet, liegen in dieser Höhe Betriebseinnahmen vor. Liegen die tatsächlichen Frachtkosten unter der Transportpauschale, erzielt der Lieferant einen "Frachterlös". Es empfiehlt sich, diesen "Frachterlös" auf das Konto "Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig 19 %" 8640 (SKR 03) bzw. 4836 (SKR 04) zu buchen.
Umsatzsteuerlich ist die Beförderungsleistung überwiegend an Nichtunternehmer in § 3b UStG geregelt. Nach § 3b Abs. 1 UStG wird eine Beförderung dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Das bedeutet bei grenzüberschreitenden Beförderungen, dass nur der Teil der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, der auf das Inland entfällt. Sollte es sich um innergemeinschaftliche Beförderung von Gegenständen handeln, welche an einen Unternehmer ausgeführt werden, so findet § 3a Abs. 2 UStG Anwendung.
Weiterberechnung von Frachtkosten an Kunden
Unternehmer Hans Groß berechnet im Ausgangsbeispiel die Frachtkosten in Höhe von 595 EUR an den Kunden weiter. Dieser überweist auf das betriebliche Bankkonto.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
595 |
8640/4836 |
Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig 19 % USt |
595 |
Bezahlte Frachtkosten für den Bezug gelieferter Waren - so genannte Eingangsfrachten – können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Bezugsnebenkosten" 3800 (SKR 03) bzw. 5800 (SKR 04).
Die Buchung der in der Rechnung des Spediteurs ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).
Berechnete Frachtkosten eines Lieferanten – Eingangsfrachten
Unternehmer Hans Groß bezieht für sein Unternehmen Waren im Wert von 5.000 EUR. Da er mit seinem Lieferer die Übernahme der Frachtkosten vereinbart hat, muss er die Frachtkosten i. H. v. 595 EUR zahlen. Hans Groß zahlt per Banküberweisung.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
903800/905800 |
Bezugsnebenkosten |
595 |
1200/1800 |
Bank |
595 |
Hinweis:
Die Buchung ist unter Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" erfolgt. Damit erledigt sich die separate Buchung der abziehbaren Vorsteuer.