Es geht um eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Diese Reform umfasst "zwei Säulen":

Die "Säule 1“ sorgt für mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Die neuen Regeln sind vor allem für die Besteuerung großer Digitalkonzerne wichtig, die z. B. durch Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks auch in Staaten extrem hohe Gewinne machen können, in denen sie gar nicht mit einer Fabrik oder einer anderen Niederlassung präsent sind. Da nach den bisherigen Regeln vor allem dort Steuern fällig werden, wo die Unternehmen tatsächlich vor Ort sind, brauchen wir neue Regeln, welche die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft adäquat abbilden. Die Unternehmen sollen dort Steuern zahlen, wo sie auch die Gewinne erwirtschaften.

Darüber hinaus wird dafür gesorgt, dass alle Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Dazu hat Deutschland im Oktober 2018 gemeinsam mit Frankreich eine globale effektive Mindestbesteuerung vorgeschlagen. Die globale effektive Mindestbesteuerung ist ein Teil der "Säule 2" der Reform. Dabei geht es letztlich darum, mit einer Einführung eines Mindeststeuerniveaus den Steuerkuchen für alle Staaten größer zu machen und aggressiver Steuergestaltung einen Riegel vorzuschieben. Dies stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die solche Gestaltungen nicht nutzen.

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