Rz. 117

Ist eine Kapitalgesellschaft an einer Tochtergesellschaft in einem Entwicklungsland mit mindestens 10 % (Schachtelbeteiligung) beteiligt, so kann unter den Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 bis 4 die auf die Schachteldividende entfallende ausländische Steuer mit dem Betrag angerechnet werden, der der deutschen Körperschaftsteuer entspricht (vgl. § 26 Rz. 102). Soweit die im Entwicklungsland entrichtete Steuer die sich auf die Schachteldividende ergebende inländische Körperschaftsteuer unterschreitet, ist die Anrechnung fiktiv. Durch die Anrechnung einer fiktiven Steuer wird die Schachteldividende aus dem Entwicklungsland im Ergebnis von inländischer Körperschaftsteuer freigestellt.

 
Praxis-Beispiel

Das Einkommen einer Kapitalgesellschaft, die Schachteldividenden aus einem Entwicklungsland in Höhe von 10.000 DM — darauf lastende ausländische Quellensteuer 2.500 DM — bezogen hat, berechnet sich wie folgt:

 
Jahresüberschuß 61.500 DM
zuzüglich inländische KSt 36.000 DM
Quellensteuer Entwicklungsland 2.500 DM
Einkommen 100.000 DM

Die Körperschaftsteuer wird nur auf das Inlandseinkommen erhoben.

 
Sie beträgt 36.000 DM
Die auf die Schachteldividende entfallende  
Körperschaftsteuer in Höhe von 4.000 DM
bleibt unerhoben, obgleich die effektive  
anrechenbare ausländische Quellensteuer nur 2.500 DM
beträgt.  
 

Rz. 118

Bei der Entwicklung der Teilbeträge ist die Schachteldividende abzüglich der darauf entfallenden ausländischen Quellensteuer als Zugang im EK 01 zu erfassen. Es ist nicht möglich, den Unterschiedsbetrag zwischen der inländischen Steuer in Höhe von 4.000 DM und der ausländischen Steuer in Höhe von 2.500 DM — d. h. den fiktiv angerechneten Betrag in Höhe von 1.500 DM — als Abgang im EK 01 zu erfassen, weil dieser Betrag tatsächlich nicht gezahlt worden ist und das Eigenkapital daher nicht vermindert hat.

 
Praxis-Beispiel

Der Zugang zum EK 01 beträgt

 
10.000 ./. 2.500 7.500 DM
Außerdem ergibt sich ein Zugang zum  
belasteten EK 40 54.000 DM
Summe der Zuführungen =  
Jahresüberschuß = 61.500 DM

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