Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Das BMF äußert sich zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens.

Rechtsprechung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Der EuGH entschied mit Urteil v. 6.3.2007, C – 292/04 "Meilicke", dass unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auch eine ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. In einem weiteren Urteil v. 30.6.2011, C – 262/09 "Meilicke II", äußerte sich der EuGH zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen und stellte klar, dass für eine Steuergutschrift der Nachweis der auf ausländischen Dividenden lastenden Körperschaftsteuer erforderlich ist.

Der BFH griff die EuGH-Rechtsprechung in seinem Urteil v. 15.1.2015, I R 69/12, auf und erläuterte, welche Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners einzuhalten sind.

Aktuelles BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat auf diese Rechtsprechung in einem aktuellen BMF-Schreiben reagiert und bezieht Stellung zu folgenden Aspekten:

  • Vorzulegende Belege und Nachweise
  • Voraussetzungen für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem Anrechnungsverfahren
  • Methode zur Ermittlung des Anrechnungsbetrags
  • Anwendungsregelungen

Hinweis: Eine ausführliche Kommentierung finden Sie in Kürze an dieser Stelle.

BMF, Schreiben v. 7.10.2024, IV C 2 - S 2700/21/10001 :003



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