Die Beteiligung von Mitarbeitern am Aktienkapital durch Belegschaftsaktien ist insbesondere in börsennotierten Gesellschaften üblich. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung schätzt, dass ca. 1,3 Millionen Mitarbeiter der börsennotierten Unternehmen in Deutschland über Belegschaftsaktien beteiligt sind. Der Vorteil dabei ist, dass sich Preisbindung und Handel über die Börse vollziehen. Zudem kann die Verwaltung der Anteile über Depots erfolgen.
Davon unabhängig hat eine Aktienbeteiligung den Vorteil, dass Aktien in unterschiedlicher Form ausgegeben werden können. So ist zum Beispiel die Inhaberaktie von der Namensaktie zu unterscheiden. Letztere ist insbesondere im Mittelstand weit verbreitet, da deren Übergabe auch eine Eintragung ins Aktienbuch der Gesellschaft erfordert. Somit ist eine Kontrolle über den Kreis der Aktionäre vorhanden.
Darüber hinaus können Aktien als Stammaktien oder Vorzugsaktien ausgegeben werden. Während mit der Stammaktie neben der Dividendenberechtigung auch ein Teilnahmerecht an und ein Sprech- und Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschaft verbunden ist, kompensiert eine Vorzugsaktie das fehlende Stimmrecht mit einem Dividendenaufschlag. Das kann für mittelständische Aktiengesellschaften von Vorteil sein.
Die Mitarbeiter können die Aktien ihres Unternehmens meist zu Vorzugskonditionen zu erwerben. Werden sie zu einem niedrigeren Kurs als der Börsenkurs ausgegeben, so ist der Preisvorteil als Arbeitslohn anzusehen, weil die Verbilligung steuerlich als geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer gilt. Hierzu regelt § 3 Nr. 39 EStG unter Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1a Fünftes VermBG, dass dieser geldwerte Vorteil bis zu einem Freibetrag von 1440 Euro steuerfrei bleibt.
Die Aktien, die zu dem steuerlich vorteilhaften Vorzugskurs erworben werden, unterliegen einer Sperrfrist von sechs Jahren. Es besteht auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in Belegschaftsaktien anzulegen. Die Aktiengesellschaft kann die Belegschaftsaktien auf verschiedene Weise schaffen:
Verlustrisiko
Aktienprogramme sind nicht für alle Mitarbeiter die richtige Lösung. Der Mitarbeiter trägt auch die Verluste und damit ein höheres Risiko. Gerade die Erfahrungen von Start-ups zeigen, dass bei einer negativen Unternehmensentwicklung Mitarbeiter im doppelten Sinne Verluste erleiden – im schlimmsten Fall ihr Geld und den Arbeitsplatz. Daher sollte nur denjenigen Arbeitnehmer eine partielle Vergütung auf Aktienbasis angeboten werden, die ausreichend Einfluss auf die Entwicklung des Aktienkurses ausüben können.