Das nachfolgende Schaubild zeigt ein praktisches Compliance-Beispiel eines Hinweisgebersystems nach dem HinSchG-E. Dieses könnte derart dem Grunde nach in Unternehmen und bedeutsamen Rechtsformen – wie der GmbH und GmbH & Co. KG – zur Erreichung einer DSGVO-Konformität implementiert werden.

Zu beachten ist:

  • neben einer strengen Vertraulichkeit,
  • gerade auch eine DSGVO-Konformität zur Dokumentation im implementierten Hinweisgebersystem.

Quelle: The AuditFactory

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