Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*]

Es ist zu begrüßen, dass etwaige Hinweisgeber/-innen in Deutschland zukünftig endlich Rechtssicherheit haben könnten, wenn sie Missstände oder Straftaten in Unternehmen melden und das nicht nur bei Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Straftatbeständen wie Korruption oder Steuerhinterziehung. Dieser umfassende Schutz wäre ein wichtiger Schritt für mehr Integrität in der Gesamtwirtschaft (vgl. Weick, Gründer und CEO der EQS Group, als ein international führender Cloud-Anbieter in den Bereichen Corporate Compliance, Investor Relations und Nachhaltigkeits-berichterstattung). Welche Implikationen sich aufgrund der beabsichtigten gesetzgeberischen Neuregelungen ergeben, ist nachfolgend zu betrachten. Schließlich ist die Beachtung einer DSGVO-Konformität auch für die unternehmerisch bedeutsamen Rechtsformen der GmbH und GmbH & Co. KG praxisrelevant. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) soll hierbei zukünftig die sog. "EU-Whistleblower-Richtlinie" national umsetzen, wobei der Bundesrat dem HinSchG bisher aber noch nicht endgültig zugestimmt hat (Stand zum Redaktionsschluss). Aufgrund der insoweit nicht fristgemäßen nationalen Umsetzung hat die Europäische Kommission daher auch Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland erhoben. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern/-innen waren nämlich bereits bis zum 17.12.2021 zur systematischen Umsetzung verpflichtet.

[*] Thomas Rennar, verfügt über umfassende Berufserfahrung aus der Bundesfinanzverwaltung sowie aus Beratungs- und Konzernfunktionen an wichtigen Wirtschaftsstandorten.

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