Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*]

Mit gleich lautenden Erlassen der Obersten Finanzbehörden der Länder v. 7.12.2022 – S 3229, BStBl. I 2022, 1671 (z.B. FinMin. NW v. 7.12.2022 – S 3229 - 6/2022 - 0018573 - V A 6; im Folgenden: Ländererlasse) haben sich die Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 198 BewG i.d.F. des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes – GrStRefUG v. 16.7.2021 (BGBl. I 2021, 2931) geäußert. Der Beitrag gibt die Ländererlasse kommentiert wieder.

[*] Robert Marquardt ist in der OFD NRW im Bereich der Grundbesitzbewertung tätig. Reinhard Miethe ist als Bausachverständiger u.a. in der OFD NRW tätig. Die Autoren haben den Beitrag nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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