Alternativ möglich erscheint die Verknüpfung

  • von NFT und
  • dem durch das NFT verbrieften Recht

durch aufschiebende Bedingungen dergestalt, dass die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte – z.B. der Kauf eines Anteils – unter der aufschiebenden Bedingung einer im Netzwerk bestätigten Token-Transaktion (§ 158 Abs. 1 BGB) stehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?