Zum Ende der 19. Legislaturperiode wurden verschiedene Gesetzesvorhaben abgeschlossen; insbesondere auch rund um das Personengesellschaftsrecht, welches nach Maßgabe des Koalitionsvertrages vom 14.3.2018[1] reformiert werden sollte. Als integraler Bestandteil der Modernisierung der Personengesellschaften ist
- neben dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
- das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
hervorzuheben. Letzteres läutet – neben vielen weiteren Aspekten – insbesondere eine Abschaffung des Gesamthandsvermögens ein.
Gesetzgeberische Eckdaten:
- Das MoPeG wurde am 24.6.2021 in 2./3. Lesung durch den Bundestag angenommen[2] und einen Tag später, am 25.6.2021, durch den Bundesrat verabschiedet.[3]
- Die Verkündung des MoPeG ist schließlich am 10.8.2021 erfolgt.[4]
- Das MoPeG tritt zum 1.1.2024 in Kraft.[5]
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