Eine häufig vernachlässigte Norm ist § 5 Telemediengesetz. Sobald ein Social-Media Account einen unternehmerischen Charakter hat, sind spezielle betriebliche Angaben im Impressum zu hinterlegen bzw. ein Impressum zu erstellen. Der Clou: Bei Instagram ist es seitens der Software nicht möglich, ein Impressum einzutragen. Wie es trotzdem geht, lesen Sie im angefügten Link.[16] Gefahr hierbei: Viele Influencer haben auf Instagram keinen Hinweis auf die Impressi. Hiermit eröffnen sie Abmahnanwälten ein breite Angriffsfläche.
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